Anwalt: Stephan E. will im Fall Lübcke erneut gestehen

dpa Kassel/Karlsruhe/Wiesbaden. Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten mit einem Kopfschuss getötet haben. Ein erstes Geständnis hatte er überraschend zurückgezogen. Nun will er sich offenbar erneut äußern. Das LKA findet auch eine brisante Liste bei dem Hauptverdächtigen.

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, nach einem Haftprüfungstermin. Foto: Uli Deck/dpa

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, nach einem Haftprüfungstermin. Foto: Uli Deck/dpa

Der Anwalt des Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke hat ein neues Geständnis seines Mandanten Stephan E. angekündigt.

„Mein Mandant hat mich gebeten, dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof mitzuteilen, dass er ein ausführliches Geständnis abgeben möchte und nun endlich die Wahrheit über die Tatnacht ans Tageslicht bringen will“, erklärte Pflichtverteidiger Frank Hannig am Donnerstag. Mit dem Geständnis wolle E. „alle noch offenen Fragen über den Tathergang klären“. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet.

Der Verdächtige Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am 2. Juni mit einem Kopfschuss getötet haben. Er hatte die Tat zunächst gestanden, dann das Geständnis zurückgezogen. Einen Termin für eine erneute Einlassung gibt es laut seinem Anwalt noch nicht. Auch inwiefern sich seine neue Äußerung vom dem damaligen Geständnis unterscheidet, ist unklar.

„Man wird kaum davon ausgehen können, dass Herr E. gar nichts mit der Tat zu tun hat“, sagte sein Anwalt Hannig dem NDR-Magazin Panorama: „Das heißt, die Erwartung, er würde jetzt plötzlich sagen, er war überhaupt nirgendwo dabei, dürfte unrealistisch sein.“ Der Anwalt geht demnach davon aus, dass ein zweiter Mann am Tatort gewesen sein könnte. Der zuständige Generalbundesanwalt kommentierte die Ankündigung eines weiteren Geständnisses nicht. Man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, sagte ein Sprecher.

Ähnlich reagierte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) im Innenausschuss des hessischen Landtags: „Das ist Gegenstand der Ermittlungen, dazu kann ich nichts sagen. Zu diesen ganz konkreten Entwicklungen liegen mir keine Erkenntnisse vor.“

Als dringend tatverdächtig gelten neben Stephan E. weiterhin Markus H. und Elmar J., gegen die wegen Beihilfe zum Mord ermittelt wird. H. stellte demnach den Kontakt zu J. her, der Stephan E. die Tatwaffe verkauft haben soll. Nach dpa-Informationen steht die Anklage gegen die drei Männer kurz bevor. Um den Jahreswechsel herum soll sie erhoben werden. Den Verdächtigen wird voraussichtlich gemeinsam der Prozess gemacht. Zuständig ist das Oberlandesgericht Frankfurt.

Stephan E. soll Lübcke vor knapp einem halben Jahr auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel getötet haben. Die Bundesanwaltschaft geht dabei von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Innenminister Beuth sagte in seiner mit dem Generalbundesanwalt abgestimmten Erklärung im Ausschuss, es gebe im Mordfall Lübcke keine Erkenntnisse über ein rechtsextremes Netzwerk oder eine Verbindung zur rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU).

Die Ermittler des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) stellten unterdessen bei der Auswertung von Datenträgern von Stephan E. eine Sammlung von 60 Personen und Objekten sicher. Die Aufzeichnungen habe er überwiegend vor mehr als zehn Jahren angelegt und dabei vor allem im Zeitraum von 2001 bis 2007. Bei den Betroffenen handele es sich zum Teil um Personen des öffentlichen Lebens und Objekte wie Rathäuser überwiegend aus dem Großraum Kassel. Stephan E. habe dabei verschiedene Informationen erhoben und gespeichert.

Um was es sich dabei konkret handelt, und ob diese Daten im Zusammenhang mit dem Mordfall Lübcke stehen, wollte ein LKA-Sprecher nicht sagen. Alle in der Datensammlung aufgeführten Personen sowie die Verantwortlichen der Objekte seien von der Polizei persönlich informiert worden, sagte der Sprecher. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gebe es derzeit nicht.

Der Innenminister berichtete von einem Lichtbild aus dem Jahr 2011, auf dem Stephan E. mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen einer Sonnwendfeier zu sehen sei. Da das Bild damals im Verfassungsschutz aber nicht Stephan E. zugeordnet werden konnte, sei im Jahr 2015 - nachdem seit 2009 keine Erkenntnisse zu E. registriert worden waren - die Sperrung der Akte über ihn erfolgt. „Aus heutiger Sicht - insbesondere in Kenntnis der mutmaßlichen Täterschaft beim Mord an Walter Lübcke - hätte die damalige Entscheidung durch das LfV anders ausfallen müssen“, sagte Beuth.

Die Landtagsopposition kritisierte scharf Angaben des Ministers, nach denen die Sicherheitsbehörden offenbar Erkenntnisse über Stephan E. auch nach dem Jahr 2010 hatten. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD- und Linke-Fraktion, Günter Rudolph und Hermann Schaus, sagten nach der Sitzung im Landtag, ein Untersuchungsausschuss im Mordfall Lübcke werde immer wahrscheinlicher.

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Erstellt:
28. November 2019, 18:00 Uhr

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