Arzneimittel-Versand: Tierärzte warnen vor geplantem Verbot

dpa Neuenbürg/Berlin. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel verhindern. Fachtierärzte sehen darin eine Gefahr für die Behandlung exotischerer Haustiere, für die es oft nur wenige Experten gibt. Die Regelungen würden sich „gravierend“ auf die Therapie von Millionen Wassertieren und anderen seltenen Spezies auswirken, heißt es in einem Schreiben von Fischtierärztin Sandra Lechleiter aus Neuenbürg bei Pforzheim und Kollegen an die Bundesregierung, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Fischtierärztin Sandra Lechleiter trägt in ihrer Praxis einen Wundverschluss bei einem betäubten Goldfisch auf. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Die Fischtierärztin Sandra Lechleiter trägt in ihrer Praxis einen Wundverschluss bei einem betäubten Goldfisch auf. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Hintergrund ist, dass es häufig wenige Spezialisten - etwa für Zierfische - unter den Veterinärmedizinern gibt und diese dann weite Wege zu Patienten zurücklegen. Damit weder Arzt noch Halter nach Laboruntersuchungen und Diagnose erneut solche Strecken auf sich nehmen müssen, werden Medikamente dann per Post verschickt.

Auch die Bundestierärztekammer, der Bundesverband praktizierender Tierärzte und der Bundesverband der beamteten Tierärzte hatten in gemeinsamen Anmerkungen zum Referentenentwurf des Gesetzes empfohlen, „dem Tierarzt den Versand von Arzneimittel in diesem speziellen Fall weiterhin zu erlauben“. Es ist allerdings nur einer von mehreren Kritikpunkten; von zahlreichen Unklarheiten und Fehlern ist die Rede. Allerdings sei die eingeräumte Frist zur Stellungnahme von drei Wochen zu kurz gewesen. Generell lehnen die Verbände demnach aber ab, tierarzneimittelrechtliche Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz herauszulösen und ein eigenes Tierarzneimittelgesetz zu schaffen.

Gemäß EU-Verordnung soll ab Ende Januar 2022 der Versandhandel für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel untersagt werden, erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums. „Grund hierfür ist die Problematik des verbreiteten illegalen Verkaufs von Tierarzneimitteln im Internethandel, der eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.“ Das Argument unterstützen die Bundesverbände und die Bundestierärztekammer sogar ausdrücklich. Das Bundeskabinett hatte dem Gesetzentwurf am 24. März zugestimmt.

© dpa-infocom, dpa:210331-99-43599/2

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Erstellt:
31. März 2021, 15:51 Uhr

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