Aus fürs Schielen nach Fördertöpfen

Landkreis stellt Unterstützung für unterschiedliche Bereiche der Jugendarbeit auf neue Grundlage

Ein Beispiel für das Engagement des Landkreises im vergangenen Jahr: Das Jugendamt richtete einen Aktionstag aus, an dem das Jubiläum 30 Jahre Kinderrechte gefeiert wurde. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Ein Beispiel für das Engagement des Landkreises im vergangenen Jahr: Das Jugendamt richtete einen Aktionstag aus, an dem das Jubiläum 30 Jahre Kinderrechte gefeiert wurde. Foto: A. Becher

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Der Kreistag hat jetzt neue Förderrichtlinien für die Jugend- und Jugendsozialarbeit verabschiedet. Sie treten zum 1. Juli in Kraft. Zugrunde liegt in den Richtlinien der Gedanke, dass alle Formen – offene Kinder- und Jugendarbeit, zum Beispiel in Jugendtreffs, mobile Jugendarbeit mit Streetworkern und Jugendsozialarbeit an Schulen – fachlich und pädagogisch gleichwertig sind. Folglich sollen auch alle drei Säulen gleichmäßig unterstützt werden.

Dies will der Landkreis durch eine sogenannte Ausgleichsförderung gewährleisten, sprich: Die Summe, die pro Personalstelle beim Träger ankommt, soll jeweils gleich sein, nämlich 16700 Euro je Vollzeitkraft, ganz egal, wie hoch der Betrag ist, der als Förderung vom Land gezahlt wird. Der Landkreis gibt dann jeweils die Differenz dazu.

Im Einzelfall bedeutet dies, dass der Landkreis beispielsweise bei der Schulsozialarbeit gar nichts zuschießen muss. Denn hier leistet das Land bereits einen Förderbeitrag von 16700 Euro. Bei der mobilen Jugendarbeit, wie sie beispielsweise in Backnang der Verein Kinder- und Jugendhilfe betreibt, kommen vom Land pro Vollzeitkraft 11000 Euro. Entsprechend schießt der Landkreis 5700 Euro als Ausgleich zu, um auf den Gesamtbetrag von 16700 Euro zu kommen.

Bei der offenen Kinder- und Jugendarbeit – dazu zählen auch die kommunalen Jugendreferate – hat sich das Land bislang gar nicht engagiert. Deshalb zahlt hier der Landkreis die vollen 16700 Euro. Möglich sind bei der Förderung auch Gelder für Kombistellen, bei denen eine Kraft beispielsweise sowohl in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als auch in der Schulsozialarbeit eingesetzt ist.

Benachbarte Gemeinden können sich bei Angeboten zusammentun

Möglich ist ferner, dass sich Nachbargemeinden bei Angeboten in der Jugendarbeit zusammentun – auch da gibt der Landkreis entsprechende Zuschüsse bis zur Höhe von 16700 Euro, wobei im Detail noch Regeln zu beachten sind.

Gefördert werden grundsätzlich nur die Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte mit Hochschulabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder anderen vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens. Darüber hinaus gibt es eine Förderung für innovative Projekte. Dafür werden im Jahr insgesamt 15000 Euro vergeben.

Gleichzeitig mit der Förderung geht es dem Kreisjugendamt darum, Qualitätsstandards zu sichern und regelmäßige Qualitätsdialoge mit den Kommunen zu etablieren. Ziel ist eine flexible bedarfsgerechte Gestaltung der Angebote vor Ort. Die Kommunen sollen dazu gemeinsam mit Jugendlichen, Fachkräften, Trägern der freien Jugendhilfe und politischen Vertretern den Bedarf erheben und passgenaue Angebote entwickeln und müssten, dank der Ausgleichsförderung, bei der Angebotsgestaltung künftig auch nicht mehr nach verfügbaren Fördertöpfen schielen, wie Kreisjugendamtsleiter Holger Gläss bei der Vorlage das Konzepts im September vergangenen Jahres im Jugendhilfeausschuss sagte.

Die neue Förderung hat für den Landkreis finanzielle Auswirkungen: Im laufenden Jahr geht es – da die Richtlinien zur Jahresmitte in Kraft treten – um eine Summe von 375000 Euro, in den Folgejahren sind es dann jeweils 675000 Euro. Bisher hatte der Landkreis auf diesem Gebiet jährlich 75000 Euro ausgegeben, weil ausschließlich die mobile Jugendarbeit bedacht wurde.

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Erstellt:
5. Mai 2020, 06:00 Uhr

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