Auswärtiges Amt gegen „Kriminalisierung von Seenotrettung“

dpa Berlin. Italien will härtere Strafen für Seenotretter. Im deutschen Außenministerium hält man solche Maßnahmen für keine gute Idee.

Zwei Seenotretter vor dem Rettungsschiff „Alan Kurdi“. Foto: Pavel D. Vitko/Sea Eye

Zwei Seenotretter vor dem Rettungsschiff „Alan Kurdi“. Foto: Pavel D. Vitko/Sea Eye

Mit Blick auf ein neues italienisches Gesetz mit harten Strafen für Seenotretter warnt das Auswärtige Amt in allgemeiner Form vor einer „Kriminalisierung von Seenotrettung“.

„Jegliches Ansinnen in diese Richtung ist auch etwas, was wir kritisch sehen“, sagte eine Sprecherin des Außenministeriums am Mittwoch in Berlin auf eine Frage nach der verschärften Gangart Italiens. Sie verwies auch auf eine Stellungnahme des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), das befürchtet, dass noch höhere Geldstrafen und weitere Sanktionen die Seenotrettung privater Helfer künftig be- oder sogar ganz verhindern könnten. Zugleich sagte die Sprecherin aber auch, sie kommentiere das neue Gesetz nicht. Der Prozess der Gesetzgebung in Italien laufe noch, möglicherweise würden sich auch die Gerichte des Landes noch damit befassen.

Das Gesetz sieht Strafen bis zu einer Million Euro vor, wenn ein Kapitän mit einem Schiff ohne Erlaubnis in die Gewässer des Landes fährt. In solchen Fällen können die Behörden ein Schiff künftig umgehend konfiszieren.

Im Gegensatz zum SPD-geführten Außenministerium wollte das Ressort von Innenminister Horst Seehofer (CSU) sich nicht äußern. „Als Bundesinnenministerium möchte ich keine Stellung nehmen zu Gesetzen anderer Staaten. Das verbietet sich“, sagte eine Sprecherin.

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Erstellt:
7. August 2019, 14:18 Uhr

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