Besitz von Kinderpornos war nicht nachweisbar

Amtsgericht Backnang stellt Verfahren gegen 40-Jährigen ein

Von Hans-Christoph Werner BACKNANG. Vor dem Amtsgericht Backnang hat sich ein 40-jähriger Berliner zu verantworten. Auch sein Anwalt ist aus der Hauptstadt angereist. Grund für den Verhandlungsort Backnang ist, dass sich das, was dem Angeklagten zur Last gelegt wird, in Althütte zugetragen hat. Es geht um den Besitz kinder- beziehungsweise jugendpornografischer Dateien. Erster Vorwurf. Bei einem sogenannten Chat im Jahr 2013 habe er ein Nacktbild seines einjährigen Sohnes übermittelt. Ein zweites Bild zeigte den Penis des Kindes. Zweiter Vorwurf. Bei einer Hausdurchsuchung in Althütte beschlagnahmte die Polizei verschiedene Computer beziehungsweise Festplatten. Auf diesen wurden drei kinderpornografische und 15 jugendpornografische Dateien gefunden. In der Anklageschrift werden sechs dieser Dateien beschrieben. Oral-, Anal- und Vaginalverkehr mit Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren – so liest der Staatsanwalt vor. Die Vorwürfe wiegen schwer. Bei näherer Erörterung des Sachverhalts stellt sich aber heraus, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Chats gerade ein Hilfeplangespräch führte. Sein Verteidiger weist zudem darauf hin, dass das Handy, mit dem der Chat bestritten wurde, nicht das Handy des Angeklagten ist. Es bleiben berechtigte Zweifel. Bezüglich der zweiten Sache steht es nicht besser. Es hätten mehrere Personen zur Wohnung des Angeklagten Zugang gehabt. Ferner habe er seine Computer nicht durch ein Passwort geschützt. Der Nachweis, dass der Angeklagte die Dateien besorgt und abgespeichert habe, ist nicht zu erbringen. Nach eingehenden Erörterungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger des Angeklagten wird das Verfahren eingestellt. Somit besteht Aussicht für den Berliner, dass ihm seine beiden mittlerweile sieben- und sechsjährigen Söhne, die ihm Mitte des Jahres entzogen wurden, zurückgegeben werden. Wie in jedem Strafverfahren äußert sich der Beschuldigte auch zu seiner Person. In Leipzig geboren, wächst der Angeklagte in Frankfurt an der Oder auf. Zehn Jahre lang besucht er die Schule, absolviert ein Berufsvorbereitungsjahr und fängt eine Lehre als Kfz-Mechaniker an. Regeln einzuhalten, so sagt der Betroffene selbst, sei sein Problem gewesen. So kommt er mit zwölf Jahren in ein Kinderheim, wird aus diesem aber zwei Jahre später wieder entlassen. Da sei er abgerutscht, sagt er von sich. Erneut folgt ein Heimaufenthalt. Als er wieder in die Obhut seiner Eltern gegeben werden soll, erklären sowohl Vater wie Mutter: Wir wollen ihn nicht. Vorübergehend lebt er auf der Straße. Eine unruhige Wanderschaft beginnt. Mittweida (nördlich von Chemnitz), Salzwedel, Wolfsburg sind die Stationen. Wieder zurück in Berlin hat er mit seiner Partnerin einen Sohn. Ein Jahr später kommt das zweite Kind auf die Welt. Die Eltern verstehen sich allerdings nicht. So leben sie eine Weile mal getrennt, mal zusammen. Nach knapp drei Jahren ist zwischen den Eltern endgültig Schluss. Die Mutter schickt erst den älteren Sohn zum Vater: Sie will ihn nicht mehr. Das muss dem Angeklagten irgendwie bekannt vorgekommen sein. Dann wird ihm auch der zweite Sohn überstellt. Der Streit ums Sorgerecht wird vor Gericht ausgetragen. Die verfahrene Lage zehrt an den Nerven des zweifachen Vaters. Er hat Selbstmordgedanken, leidet unter Angstzuständen, muss alles, was er macht, pedantisch dokumentieren. Zwischendrin, irgendwann der Aufenthalt in Althütte. Gegenwärtig lebt er von HartzIV, hat aber jetzt eine neue Partnerin in Berlin gefunden, bei der er wohnen kann. Schulden in Höhe von 50000 Euro drücken, aber es scheint wieder aufwärtszugehen. Als Erster verlässt der Beschuldigte nach dem Ende der Verhandlung den Saal. Draußen hat seine neue Lebensgefährtin gewartet. Die beiden liegen sich in den Armen. Erleichterung. Man kann’s verstehen.

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Erstellt:
14. Dezember 2018, 06:00 Uhr

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