Beteiligte im Hess-Prozess suchen Verständigung

dpa/lsw Mannheim. Der langwierige Prozess könnte bald zum Abschluss kommen. Die Verfahrensbeteiligten streben eine Einigung an. Zuvor hatte das Gericht keine ausreichenden Beweise für manche schweren Vorwürfe gegen die beiden Ex-Manager gesehen.

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess am jetzigem Firmensitz der Hess GmbH Licht + Form. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess am jetzigem Firmensitz der Hess GmbH Licht + Form. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Leuchtmittellfirma Hess AG loten das Mannheimer Landgericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Ex-Manager eine mögliche Verständigung aus. Die Parteien kommen heute in Mannheim zusammen.

Vergangene Woche hatte der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts angedeutet, eine Einigung sei möglich. Bei der Sitzung wird das Gericht die Inhalte einer Verständigung vorlegen. Der Rechtsanwalt eines der Angeklagten, Mark Stöhr, sagte, er und sein Mandant seien dieser Lösung gegenüber sehr aufgeschlossen.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wegen Unterstützung ist eingestellt worden.

Nach den bisherigen Einlassungen stellten sich einige der Anklagepunkte mittlerweile in einem anderen Licht dar, sagte der Richter. Daher sei eine Verfahrenseinstellung diesbezüglich möglich. Im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß sagte er, die Gesamtfreiheitsstrafen würden „sich im bewährungsfähigen Bereich bewegen“. Anwalt Stöhr erwartet ebenfalls nicht mehr als eine Bewährungsstrafe.

Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagte und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen. Grundsätzlich sollte ein Geständnis Teil einer Einigung sein.

© dpa-infocom, dpa:210316-99-849407/2

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Erstellt:
17. März 2021, 01:20 Uhr

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