Corona: Land plant Beteiligung an finanzieller Hilfe

dpa/lsw Stuttgart. Es soll nicht der Einstieg in eine Staatswirtschaft sein, sondern eine wichtige finanzielle Stütze für den Mittelstand in Zeiten von Corona, heißt es in der Regierung. Das Land will sich vorübergehend mit Kapital an Betrieben beteiligen, um sie solvent zu halten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einer Landtagssitzung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einer Landtagssitzung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Um Unternehmen nicht nur während, sondern vor allem auch nach Ende der Corona-Krise zu unterstützen, will die baden-württembergische Landesregierung einen Beteiligungsfonds auflegen. Es gehe darum, den Unternehmen Finanzkraft zu verschaffen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Der Fonds soll ein Volumen von einer Milliarde Euro haben, die Mindestbeteiligung je Unternehmen soll 800 000 Euro betragen. Die Beteiligung werde gemäß Vorgaben der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2021 befristet sein.

Hoffmeister-Kraut verwies darauf, dass der Fonds eine wesentliche Förderlücke des Bundes schließe: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes richte sich vor allem an größere Unternehmen. Der Südwest-Fonds hingegen sei gerade für das Mittelstandsland eine enorm wichtige Maßnahme. Im Land gebe es Betriebe, an deren Produktivität extrem viel hänge, ergänzte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „Wenn diese Unternehmen wegen der Corona-Krise ausfallen, stocken Lieferketten, können andere Unternehmen schwanken oder Regionen finanziell straucheln.“

Potenzieller Kritik an einem zu großen staatlichen Engagement trat Hoffmeister-Kraut entgegen: „Es geht nicht um den Einstieg in eine Staatswirtschaft, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Eine Beteiligung des Staates ist auch kein Selbstzweck, es geht eben nicht darum, unter dem Deckmantel der Krise den Einfluss des Staates zu verstärken“, stellte die Wirtschaftsministerin klar. Dafür sprächen auch die zeitliche Begrenzung bis zum 30. Juni 2021 sowie viele weitere regulatorische Maßgaben, die für solche Fälle jüngst von der EU-Kommission vorgegeben worden seien.

Denn Kritik oder jedenfalls Mahnungen gibt es bereits. Die Rettungsaktion müsse an klare Kriterien geknüpft sein, forderte beispielsweise der baden-württembergische FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsfraktionsvize Michael Theurer. „Es darf nur um gesunde Unternehmen gehen, der Staat darf nur über stille Beteiligungen einsteigen und keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen und es muss eine klare Ausstiegsstrategie geben“, forderte Theurer, der die Maßnahme ansonsten ausdrücklich begrüßte.

Mahnend äußerte sich auch Andreas Stoch, Landtagsfraktionschef der SPD. Wichtig sei, nicht ausgerechnet schwarzen Schafen zu helfen. Man dürfe nun keine halben Sachen machen: „Wenn der Staat in dieser Weise in den Betrieben handelt, dann darf er nicht nur fördern, sondern darf auch fordern. Es wäre richtig, die Hilfen an klare Regeln und Mindeststandards zu knüpfen.“ Als Beispiel nannte Stoch unter anderem die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine klare Bindung der Hilfsmittel an betriebliche Zwecke.

Das sieht der Beteiligungsfonds des Landes nach Angaben von Hoffmeister-Kraut auch vor. So müssten die betreffenden Unternehmen eine wichtige Bedeutung als Arbeitgeber haben und dürften bis zum Jahresende 2019 nicht ohnehin schon in Schwierigkeiten gewesen sein. Auch dürften sie ab Beginn der Beteiligung keine Dividenden ausschütten und keine Managergehälter erhöhen.

Für den Fonds sind noch gesetzliche Maßnahmen und die Schaffung von Gremien notwendig; es werde bis zum ersten Antrag noch etwas dauern, sagte Hoffmeister-Kraut. Der Fonds sei branchenoffen. Voraussetzungen seien ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr sowie eine Größe von maximal 250 Mitarbeitern. Es könne im Einzelfall jedoch auch Ausnahmen geben.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg. Foto: Martin Stollberg/WM BW/dpa-tmn/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg. Foto: Martin Stollberg/WM BW/dpa-tmn/Archivbild

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Erstellt:
12. Mai 2020, 00:01 Uhr

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