Betreuer kritisieren Regeln für Notbetreuung

dpa/lsw Stuttgart. Dass Baden-Württemberg auch nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes bei seinen Regeln zur Notbetreuung in Kitas und Schulen bleibt, stößt laut „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitag) bei Eltern und Erziehern auf geteiltes Echo. Derzeit haben alle Eltern, die berufstätig sind und glaubhaft versichern können, „unabkömmlich“ zu sein, einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz, wenn eine Kita oder Schule geschlossen wird. Dabei ist es unerheblich, ob sie im Büro oder daheim arbeiten. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers schreibt das Land nicht vor. Laut einem Sprecher des Kultusministeriums wolle man an diesen „bekannten und etablierten Kriterien“ vorerst nichts ändern. In den Notbremse-Regelungen lässt der Bund den Ländern dafür Spielraum.

Stühle stehen auf Tischen in einem leeren Klassenzimmer einer Realschule. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Stühle stehen auf Tischen in einem leeren Klassenzimmer einer Realschule. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Kritik kommt vom Verband der Kita-Fachkräfte: „Wir würden uns wünschen, dass die Notbetreuung im Land wieder nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen offen stehen würde“, sagte Bärbel Baumgärtner vom Verband der Zeitung zufolge. So drohe eine ähnliche Situation wie im Januar und Februar, als viele Kitas nahezu voll waren und zwischen Eltern und Erzieherinnen „ungute Diskussionen“ aufkamen, wer kommen kann und wer nicht.

Die Gewerkschaft Verdi monierte das Vorgehen im Land. Vize-Landeschefin Hanna Binder meinte: „Das Infektionsgeschehen gebietet mindestens einen Gleichklang der Regelungen in Kitas und Schulen. Davon sind wir immer noch meilenweit entfernt.“ Würden die Schulregeln gelten, müssten die Gruppengrößen in den Kitas bei einer Inzidenz zwischen 100 und nun 165 auf 50 Prozent reduziert werden. Bei einer Inzidenz von über 165 dürfte die Notbetreuung nur noch für absolute Ausnahmen erlaubt werden.

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) hingegen begrüßte, dass viele Familien von der Notbetreuung profitieren können. „Eltern gehen arbeiten. Homeoffice ist nicht verpflichtend“, so Claus Mellinger vom LEBK. Viele Eltern hätten Vorbehalte, die Kinderkrankentage, die der Gesetzgeber für Kita- und Schulschließungen erhöht hat, einzufordern, oder könnten es schlicht nicht. Sie seien auf die Notbetreuung angewiesen.

Dass manche Kommunen wie etwa Stuttgart nun striktere Regeln erlassen, finden sowohl Eltern- als auch Personalvertreter nicht gut. So entstehe ein Flickenteppich ohne Verlässlichkeit für die Familien.

© dpa-infocom, dpa:210423-99-319400/3

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Erstellt:
23. April 2021, 07:13 Uhr

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