Bordelle dürfen bei Inzidenz unter 35 öffnen

dpa/lsw Stuttgart. Nach fast acht Monaten coronabedingter Zwangsschließung sind Bordelle in Baden-Württemberg seit Montag unter bestimmten Bedingungen wieder geöffnet. Das Land hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) umgesetzt. Demnach dürfen Bordelle in Regionen mit einer Inzidenz unter 35 wieder öffnen, was derzeit in ganz Baden-Württemberg der Fall ist, wie das Gesundheitsministerium am Montag in Stuttgart mitteilte. Der Schwellenwert 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen entspricht auch den Regelungen in anderen Bundesländern wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Sachsen.

Die Betreiber im Südwesten müssen jedoch darauf achten, dass auf Flächen, die für den Publikumsverkehr zugänglich sind, pro zehn Quadratmeter nur ein Kunde erlaubt ist. In den Räumen, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen sich nur zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Zudem müssen die Kunden nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Die Bordelle waren seit Anfang November 2020 wegen der Pandemie und dem hohen Infektionsrisiko geschlossen. Der VGH hatte die weitere Schließung vergangene Woche als unverhältnismäßig eingestuft und eine Öffnung für diesen Montag angeordnet. Eine Bordell-Betreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe war mit ihrem Eilantrag erfolgreich.

In Baden-Württemberg gab es nach Angaben des Statistischen Landesamts Ende 2019 - also vor Beginn der Corona-Pandemie - 320 Bordelle oder bordellartige Einrichtungen.

© dpa-infocom, dpa:210621-99-84789/4

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Erstellt:
21. Juni 2021, 16:16 Uhr

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