70 Jahre „Stuttgarter Charta“ der deutschen Vertriebenen

dpa/lsw Stuttgart. Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ gilt vielen Politikern als historischer Meilenstein. Sie habe den Grundstein für die deutsche und auch die europäische Einheit gelegt, hieß es am 70. Jahrestag der Unterzeichnung des Dokuments.

Bernd Fabritius spricht bei einer Veranstaltung. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Bernd Fabritius spricht bei einer Veranstaltung. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Ein wegweisendes Zeugnis der politischen Weitsicht, ein Ausbruch aus Gewalt und Krieg - so haben Politiker am Mittwoch die „Stuttgarter Charta“ gelobt. Vor 70 Jahren wurde sie in Stuttgart unterzeichnet und dort am Mittwoch auch gewürdigt. Wegen Corona wurde jedoch auf einen größeren Festakt an der Gedenktafel in Stuttgart-Bad Cannstatt verzichtet. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lobte die Charta in einer Videobotschaft als einen der Grundsteine der Demokratie in Deutschland. Sie sei Zeugnis „menschlicher Größe, christlicher Humanität und politischer Weitsicht“.

„Heimatlose sind Fremdlinge dieser Erde“, zitierte Schäuble aus der Charta. Das Gefühl, entwurzelt zu sein, hätten rund 15 Millionen Deutsche geteilt, die in Folge des deutschen Angriffskriegs aus den früheren Ostgebieten gewaltsam vertrieben worden waren. Die Charta gelte daher zu Recht als einer der Grundsteine der Demokratie, denn Rache und Vergeltung seien darin ausdrücklich verworfen worden. Zugleich hätten die Vertriebenen dazu aufgerufen, ein geeintes Europa zu schaffen und das Schicksal aller Flüchtlinge als ein Weltproblem zu erkennen. „Damit war die Charta ihrer Zeit weit voraus“, bilanzierte Schäuble.

„Mit dem expliziten Verzicht auf Rache und Vergeltung machten die Heimatvertriebenen deutlich, dass sie aus dem Kreislauf von Gewalt, Krieg und Vertreibung aussteigen wollten“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, der Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler ist. Mit dem Bekenntnis zu einem Recht auf Heimat hätten sie „ethnischen Säuberungen“ als Mittel der Politik eine klare und unmissverständliche Absage erteilt.

Die Stuttgarter Charta gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihr erklärten die Vertriebenen am 5. August 1950 in Stuttgart, auf Rache und Vergeltung zu verzichten und an der Schaffung eines friedlichen, freiheitlichen und geeinten Europas mitzuwirken.

Ein Kranz liegt vor dem Denkmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Foto: Marijan Murat/dpa

Ein Kranz liegt vor dem Denkmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Foto: Marijan Murat/dpa

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Erstellt:
5. August 2020, 02:15 Uhr

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