Bund will dauerhafte Wohnsitzpflicht
Flüchtlinge sollen in ihnen zugewiesenem Land oder Ort bleiben
Berlin /EPD - Die Bundesregierung will, dass Flüchtlingen auch künftig der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden kann. Die Regelung zur sogenannten Residenzpflicht, die 2016 zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs wiedereingeführt wurde, soll nach Plänen der Bundesregierung bleiben. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Die befristete Regelung würde andernfalls am 6. August auslaufen.
Aus Sicht des Kabinetts hat sich die Wohnsitzpflicht als integrationspolitische Maßnahme bewährt. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte, die Weiterführung sei auch ein Wunsch der Bundesländer. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, der Entwurf sei in der Bundesregierung abgestimmt.
Die Residenzpflicht sieht vor, dass Flüchtlinge einem Bundesland zugewiesen werden. Die Länder können darüber hinaus anerkannte Flüchtlinge zum Wohnsitz in einer bestimmten Stadt oder Kommune verpflichten. Nach Angaben des Innenministeriums machten mit Stand August 2018 sieben Länder davon Gebrauch: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, kritisierte den Kabinettsbeschluss. Die Wohnsitzauflage führe zu bürokratischem Aufwand, stigmatisiere Flüchtlinge und konterkariere das Prinzip der Freizügigkeit, erklärte sie in Berlin.
Die Residenzpflicht war 2014 zunächst abgeschafft worden. Gut anderthalb Jahre später wurde der Wohnsitzzwang wegen der Fluchtbewegung nach Deutschland wiedereingeführt. Kritiker äußerten rechtliche Bedenken gegen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit für anerkannte Flüchtlinge.