Einführung vor zehn Jahren
Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns um 13,9 Prozent
Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch die kräftigste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren auf den Weg – insgesamt um 13,9 Prozent.
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Dem Bundesarbeitsministerium zufolge sollen von der Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmer profitieren (Symbolbild).
Von Laureta Nrecaj/AFP
Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch die kräftigste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren auf den Weg. Der Verordnungsentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 13,9 Prozent angehoben wird: zum Jahreswechsel zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro - und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Den Mindestlohn in Deutschland gibt es seit Januar 2015 - damals lag er allerdings nur bei 8,50 Euro
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach von einer „deutlichen Erhöhung“, die „trotz der immer gleichen Widerstände“ durchgesetzt worden sei. Den Erfolg reklamierte er auch für die eigene Partei: „Das ist klar auf den gemeinsamen Druck von Gewerkschaften und Sozialdemokratie zurückzuführen“, sagte Klüssendorf der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
Klüssendorf für Mindestlohn und mehr Tarifbindung
Die SPD erwarte weitere Steigerungen in Zukunft, machte der Generalsekretär klar. „Beim sozialpartnerschaftlich verhandelten Mindestlohn geht es immer um eine Lohnuntergrenze“, sagte Klüssendorf. „Wir hören nicht auf, für bessere Löhne zu kämpfen.“
Dafür brauche es auch „dringend mehr Tarifbindung in Deutschland - gerade in diesen herausfordernden Zeiten“, sagte Klüssendorf zu AFP. „Mit dem Bundestariftreuegesetz werden wir den Missstand sinkender Tarifbindung angehen.“
Sechs Millionen profitieren von Mindestlohn
Dem Bundesarbeitsministerium zufolge sollen von der Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte diese Anhebung im Juni empfohlen.
Die Kommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.
