Gesetzliche Verpflichtung ab Januar
Bundesweit Vorreiter: Justiz in Baden-Württemberg arbeitet nun komplett digital
Baden-Württemberg setzt Maßstäbe: Die Justiz arbeitet nun komplett digital und ist damit bundesweit Vorreiter. Die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung gilt erst ab 2026.
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Ein Mitarbeiter des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg, sitzt an seinem Arbeitsplatz. (Symbolbild)
Von epd
. Das Land Baden-Württemberg hat die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt.
„Nun kann die Justiz landesweit und fachübergreifend digital arbeiten. Damit sind wir bundesweit Vorreiter“, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Mittwoch mit. Die bundesgesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung gilt erst ab dem 1. Januar 2026.
Die elektronische Akte war im Südwesten seit 2015 schrittweise in allen Bereichen eingeführt worden.
