Dealer zu sieben Jahren Haft verurteilt

In 47 Fällen Kokainportionen per Taxikurier von Waiblingen nach Stuttgart geliefert

Dealer zu sieben Jahren Haft verurteilt

© Romolo Tavani

Von Bernd S. Winckler

WAIBLINGEN. Sie haben große Mengen Kokain an ihren Waiblinger Standort geliefert bekommen und die Drogen an eine Rauschgiftbande in Stuttgart gewinnbringend verkauft. Die beiden 20- und 29-jährigen Albaner wurden jetzt nach vierwöchiger Verhandlung vom Stuttgarter Landgericht zu Freiheitsstrafen von einmal sieben und einmal zweieinhalb Jahren verurteilt.

Sie sind im Gefüge der Rauschgiftbande, an die sie nach der Anklage und dem gestern verkündeten Urteil in über 47 Fällen Kokain in großen Mengen verkauft hatten, allerdings nur kleine Fische, wie es ihre Anwälte formulierten. Dennoch hatte die Drogenfahndung am 15. August vergangenen Jahres nach umfangreicher Observation am Waiblinger Wohnort des Duos mitbekommen, dass eine Frau mit einem VW Passat heranfuhr und knapp zwei Kilogramm der Droge anlieferte. Die Fahrerin hatte allerdings noch weitere Kokainmengen im Fahrzeug, die sie an Empfänger in Karlsruhe ausliefern sollte. Allerdings wurde sie bei Pforzheim geschnappt. Sie ist inzwischen verurteilt.

Wer letztlich das Rauschgift bekommen sollte, war den Richtern der 2. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts bereits am zweiten Verhandlungstag gegen die beiden Männer klar: ein 37-jähriger Bulgare. Der Mann unterhielt zahlreiche Unterhändler und hatte vor allem vergangenes Jahr den Drogenmarkt in der Stuttgarter Rotlichtszene fest im Griff. Ein ganzes Jahr lang konnte er Kleinmengen über seine Helfershelfer an Drogenkunden verkaufen. Dabei handelt es sich nicht nur um Prostituierte, sondern auch um deren Zuhälter und Freier. Der Mann sitzt derzeit zusammen mit sieben Helfershelfern auf der Anklagebank einer anderen Stuttgarter Strafkammer.

Den beiden jetzt abgeurteilten Waiblingern haben die Richter nun nachgewiesen, dass sie bis zu ihrer Festnahme im August letzten Jahres in 47 Fällen Kokainportionen per Taxikurier von Waiblingen aus nach Stuttgart und auch in den Landkreis Ludwigsburg lieferten. Von dort aus wurde der Stoff in Kleinportionen (Plomben) umgepackt und 0,5-Gramm-weise für je 50 Euro an Konsumenten in Stuttgart, Cannstatt und Fellbach verkauft. Pro Tag wurde auf diese Weise bis zu einem Kilogramm der Drogen umgesetzt. Manche Unterhändler schafften täglich den Absatz von 81 Plomben. Unter dem Strich seien um die 70 Kilo Kokain allerbester Qualität mit hohen Gewinnen umgesetzt worden.

Die hohe Qualität des Kokains hat selbst den Ankläger überrascht

Diese hohe Qualität des Kokains hat selbst den Ankläger überrascht, denn das sei recht selten, sagte er. Ob alle diese 70 Kilogramm von den beiden Waiblinger Angeklagten angeliefert wurden, war in ihrem Prozess letztlich kein Thema. Die Bosse sollen auch von anderen Lieferanten bedient worden sein. Bei den beiden 20- und 29-Jährigen ging es um die Lieferung von jeweils 50 Gramm. Die Reinheit der Droge wurde von den Chemikern des Landeskriminalamts mit 94 Prozent angegeben – heißt: Bestwert! In der Regel ist Kokain im Reinheitswert von höchstens 50 Prozent auf dem Markt.

Das Kokain stammt ausschließlich aus Südamerika, wie Staatsanwalt Andreas Staffhorst weiß, und wird meist per Frachtschiff am Hamburger Hafen entladen. Erst vor zwei Wochen sind dort mehrere Zentner Kokain in dieser Qualität sichergestellt worden. Von Hamburg aus wird das Rauschgift dann per Pkw-Kurier nach Süddeutschland gebracht und hier an verschiedene Drogenbosse verteilt.

Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht Geständnisse abgeliefert. Der eine wurde wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel zu der Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt, sein 20-jähriger Cousin kam mit einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren davon, weil sein Part nur daraus bestand, das Rauschgift von der Kurierin in Empfang genommen und dann in der Waiblinger Wohnung so lange gebunkert zu haben, bis eine Bestellung eintraf.

Die beiden Anwälte des 20-Jährigen hatten auf Freispruch plädiert, weil ein In-Empfang-Nehmen von Drogen noch nicht strafbar sei. Die Richter waren anderer Meinung und sahen den Tatbestand des Besitzes von Rauschgift sowie Beihilfe zum Handeltreiben als erwiesen. Den Handel selbst hat dann nach den richterlichen Feststellungen der 29-Jährige organisiert. Staatsanwalt Staffhorst hatte bei ihm siebeneinhalb Jahre gefordert gehabt.

Der Erlös der Drogen in Höhe von 112000 Euro wird laut Gerichtsurteil vom Staat eingezogen.

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Erstellt:
24. Mai 2019, 16:00 Uhr

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