„Der Kompromiss ist ein Rohrkrepierer“

Das Interview: Oranna Keller-Mannschreck von Pro Familia in Waiblingen hält nur wenig von der Anpassung des Paragrafen 219a

Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema. In diesem Zusammenhang wird seit Langem darüber debattiert, den Paragrafen 219a abzuschaffen. Nun steht ein Kompromiss im Raum. Ob dieser Erleichterung für Ärzte und Patientinnen bringt und wie es um die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen im Rems-Murr-Kreis steht, darüber sprechen wir mit Oranna Keller-Mannschreck, Ärztin, Familientherapeutin und Leiterin der Beratungsstelle Pro Familia in Waiblingen.

Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, sind ausreichend Informationen darüber, wie es weitergehen kann, das Wichtigste. Foto: AdobeStock

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Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, sind ausreichend Informationen darüber, wie es weitergehen kann, das Wichtigste. Foto: AdobeStock

Von Silke Latzel

Wie viele Ärzte im Rems-Murr-Kreis nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor?

Keine. Es mag hin und wieder Ärzte geben, die das für ihre Patientinnen anbieten, aber offiziell erfahren wir das eigentlich nicht. Wir haben eine Liste von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und die wir auch den Schwangeren aushändigen dürfen. Und da sind keine Ärzte im Rems-Murr-Kreis verzeichnet. Die Schwangeren müssen für einen Abbruch nach Ludwigsburg oder Stuttgart gehen.

Was sind die Gründe hierfür?

Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind Anfeindungen ausgesetzt, die sehr unangenehm sind. Es kann ihnen beispielsweise passieren, dass sie auf Webseiten von sogenannten Abtreibungsgegnern erscheinen, die sie dann unter anderem des Mordes beschuldigen. Dazu kommt: Reich wird man durch Schwangerschaftsabbrüche nicht. Das, was die Ärzte dafür bekommen, wurde – soweit ich weiß – seit vielen Jahren nicht mehr erhöht. Dabei ist der Aufwand eines Abbruchs relativ groß. Und die Ärzte, die ich kenne, fertigen Patientinnen nicht wie am Fließband ab, sondern nehmen sich da auch viel Zeit. Zudem sind Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, schon älter – aus der 68er-Generation, wenn man so will. Die machen das noch häufig aus dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts heraus und haben da eine ganz andere Haltung dazu als junge Ärzte. Und man muss auch ganz klar sagen: Das Thema hat im Augenblick auch einfach keine gute Lobby mehr.

Ist das ein Rückschritt in der Gesellschaft oder gab es diese offene Ablehnung und teilweise ja sogar Anfeindung schon immer ?

Es gab Zeiten, da war es auf jeden Fall ruhiger. Da waren die Paragrafen rund um Schwangerschaftsabbrüche nach dem Strafgesetzbuch unumstritten oder standen nicht im Mittelpunkt gesellschaftlicher Diskussion. Das hat sich mittlerweile geändert, auch unserer Wahrnehmung nach. Es gibt etwa Beratungsstellen in Deutschland, die von Abtreibungsgegnern belagert wurden. Wir zum Glück nicht, aber in Pforzheim oder Frankfurt war das so. Das ist dann schon relativ heftig, auch für die Ratsuchenden. Und auch Ärzte müssen sich teilweise viel gefallen lassen. Ein Arzt in Stuttgart, der Abbrüche vorgenommen hat, hatte deshalb große Schwierigkeiten neue Praxisräume zu finden. Er ist dann am Ende nach München gegangen. Damit fehlt hier natürlich eine Praxis, in der viele Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden sind.

Haben Sie eine Idee, woher diese Tendenzen kommen?

Gesamtpolitisch werden im Augenblick wieder mehr rechte und populistische Themen hervorgebracht, die auch vielleicht bislang nur unterschwellig vorhandene Ressentiments wieder nach oben bringen. Jetzt wird einfach wieder darüber gesprochen. Das war über einige Jahre nicht so.

Könnte es zu Engpässen kommen, wenn die Zahl der Ärzte, die Abbrüche vornehmen, weiter sinkt?

Ja, einfach schon, wenn man das Lebensalter der im Augenblick in diesem Bereich aktiven Ärzte sieht. Es gibt Landkreise, in denen es diesen Engpass schon gibt, etwa die Region um Freiburg oder im östlichen Teil Baden-Württembergs. Dass das bei uns noch nicht ganz so schlimm ist, liegt auch daran, dass viele Ärzte, die das Rentenalter schon erreicht haben oder zumindest darauf zusteuern, weitermachen, weil sie die Frauen nicht hängen lassen wollen.

Nun hat sich die Bundesregierung nach langer Debatte auf einen Kompromiss zur Anpassung des Paragrafen 219a geeinigt, der das Werbungs- und Informationsverbot bei Abtreibungen regelt. Denken Sie, dass die Situation dadurch besser wird?

Ich halte diesen Kompromiss für einen absoluten Rohrkrepierer und Unsinn, wenn ich das mal so ganz frei sagen darf. Und ich glaube nicht, dass Ärzte, die Abbrüche vornehmen, sich gerne auf eine Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzen lassen, aus genau den vorhin angesprochenen Gründen. Auch die Verknüpfung mit den Verhütungsmitteln, die Frauen jetzt bis zum 22. Lebensjahr kostenlos bekommen, ist meines Erachtens nach Unsinn. Die Pro Familia fordert, und das finde ich auch sehr wichtig, dass es frei zugänglich verfügbare Verhütung geben muss – und zwar für Frauen und Männer jedes Alters. Und wenn es jetzt heißt, man muss die psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs untersuchen: Es gibt vieles, was nicht annähernd so gut untersucht ist, wie dieses Thema. Da gibt es bereits sehr viele Studien drüber, das muss man jetzt nicht noch einmal untersuchen.

Wie also sieht nach Anpassung des Paragrafen 219a der Ablauf aus, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, was muss sie tun, wie informiert sie sich?

Nehmen wir an, eine junge Frau stellt fest, sie ist schwanger. Im besten Fall vertraut sie sich ihrem Frauenarzt an. Wenn sie sich für einen Abbruch entscheidet, wird der sie weiterschicken zu einer Beratungsstelle. Dort wird sie beraten und bekommt Adressen von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dann muss sie dort anrufen, einen Termin ausmachen und dort hinfahren. Dieser „neue“ Paragraf 219a macht in meinen Augen alles komplizierter. Ich denke, dass das einfach ein paar Schleifen zu viel sind, das schafft nur Hemmungen. Es wäre einfacher, die Informationen wären direkt und vor Ort bei den Ärzten und auf deren Homepages verfügbar.

Der Begriff „Werbung“, mit dem der Paragraf 219a sich befasst, scheint irreführend zu sein, oder?

Natürlich. Ich finde das Wort „Werbung“ in diesem Zusammenhang falsch. Es sind Informationen. Natürlich darf es keine anstößige Reklame für beispielsweise illegale Eingriffe außerhalb der gesetzlichen Regelung geben, das ist klar. Das ist strafbar und verboten, gar keine Frage. Aber es muss den Ärzten erlaubt werden, auf ihrer Homepage oder in ihrer Praxis darüber zu informieren, ob und wenn ja, welche Methoden des Abbruchs sie anbieten oder, ganz banal eigentlich, wie das beispielsweise mit der Terminvergabe abläuft. Das sind wichtige Details, die rein gar nichts mit „Werbung“ zu tun haben.

Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema, das für die Betroffenen meistens nicht einfach zu entscheiden oder zu verarbeiten ist. Was müsste geändert werden, um die Situation der Frauen zu verbessern?

Ich denke, dass der Zugang zu Informationen immer etwas Grundsätzliches sein sollte. Weil man nur durch Informationen die eigene Entscheidung besser hinterfragen kann – man ist besser qualifiziert, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Dann finde ich es auch wichtig, dass die Informationen so früh wie möglich zugänglich sind, das spielt in der Entscheidungsfindung durchaus eine Rolle. Das wäre der erste Schritt. Der zweite Schritt wäre, dass es Ärzte gibt, die Schwangerschaftsabbrüche ortsnah anbieten und der Eingriff für die Frau nicht mit einer langen Anreise verbunden ist. Das ist manchmal wirklich schwierig, weil nicht jede Frau ein Auto hat. Und ehrlich gesagt, nach einem Schwangerschaftsabbruch mit der S-Bahn und dem Bus wieder nach Hause zu fahren, ist alles andere als angenehm. Es ist nur eine zusätzliche Belastung in einer oft schon sehr schweren Situation.

Was ärgert Sie besonders an der Diskussion um den Paragrafen 219a?

Dass man Frauen Informationen vorenthält, auf deren Basis sie eine Entscheidung treffen müssen, die ihr ganzes weiteres Leben betrifft. Es geht ja beispielsweise auch um die Art des Abbruchs, medikamentös kann man den etwa nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt machen, das wissen viele gar nicht. Bei jeder anderen Art von Operation informiert jede Klinik, was sie anbietet, unter welchen Bedingungen, was für Voruntersuchungen es geben muss... Und das sind auch nicht alles Operationen, die gesellschaftlich komplett unumstritten sind. Aber da gibt es offen zugänglich die Informationen.

Ihre persönliche Einschätzung: Haben die Entscheidungen rund um dieses Thema auch damit zutun, dass mehr Männer als Frauen im Bundestag und Bundesrat sitzen und Gesetze beschließen?

Das ist natürlich nur eine Hypothese. Aber ich würde mir schon wünschen, es wären mehr Frauen. Und ich würde mir noch mehr wünschen, dass diese Frauen auch tatsächlich für Frauen denken und nicht das männliche Denken übernehmen. Diesen Eindruck hat man schon gelegentlich, wenn man Äußerungen von manchen Politikerinnen hört. Ich würde mich generell sehr freuen, wenn mehr Frauen in politischen Gremien sitzen, Entscheidungen treffen können, und sich für ihr eigenes Geschlecht und dessen Bedürfnisse einsetzen würden.

Wieso ist das so wichtig?

Gerade dieses Thema, über das wir uns unterhalten, betrifft ja Frauen. Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kinds sind existenzielle Erfahrungen. Und es sind auch nach wie vor die Frauen, die sich dann um die Kinder kümmern. Das ändert sich zwar gerade ein bisschen, aber schwanger sein und ein Kind gebären, das können nur Frauen. Männer können einfach nicht wissen, wie sich das anfühlt. Am Ende sind es die Frauen, die bei einer Schwangerschaft die Verantwortung tragen müssen. Und sind sie dann beispielsweise alleinerziehend, dann können sie nicht mehr Vollzeit arbeiten, wissen oft nicht, wie sie die Miete zahlen können. Das kann tatsächlich eine ganz schwierige wirtschaftliche Situation werden. Und es passiert nicht oft, dass Frauen gar nicht verhüten und wirklich auf jeden Schutz verzichten. Aber auch mit Verhütungsmitteln gibt es nun mal keinen hundertprozentigen Schutz.

Oranna Keller-Mannschreck. Foto: privat

Oranna Keller-Mannschreck. Foto: privat

Info
Worum es bei der Diskussion um den Paragrafen 219a geht

Nicht verwechseln: Der Paragraf 219 und der Paragraf 219a sind nicht dasselbe: Im Paragrafen 219 wird die „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“ geregelt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie (...) soll der Schwangeren helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kinds eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.“

Der Paragraf 219a hingegen beschäftigt sich mit der sogenannten „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Im Streit um den Paragrafen 219a ging es aber nie um Werbung im Sinne von Reklame. Sondern darum, ob sich Ärzte strafbar machen, wenn sie online oder anderswo öffentlich, zum Beispiel auf einem Flyer, mitteilen, dass man bei ihnen – nach vorheriger Beratung – einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Nach bislang geltendem Recht ist das eine Form von Werbung, weil die Ärzte als Anbieter solcher Eingriffe Geld für diese medizinische Leistung abrechnen.

Nach langer Debatte einigte sich die Bundesregierung vor Kurzem auf einen Kompromiss zur Anpassung des Paragrafen 219a. Demnach soll das Gesetz nun einen Zusatz bekommen, der es Ärzten und Kliniken erlaubt, öffentlich zu machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Für Infos über die Abbruchmethoden müssen Anbieter von Abbrüchen aber an die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant zudem eine Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen. Die SPD lehnt die Studie ab. Ebenso will die Bundesregierung jungen Frauen die Verhütung leichter machen: Die Antibabypille soll bald bis zum 22. Lebensjahr kostenlos sein. Bisher zahlten die gesetzlichen Krankenkassen die Pille nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Das soll jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

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Erstellt:
13. Februar 2019, 09:42 Uhr

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