DFB-Sportgericht: Geldstrafen gegen drei Vereine

dpa Frankfurt/Main. Wegen unerlaubter Zündeleien und Becherwürfen im Stadion hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes die Zweitligisten SV Darmstadt 98 und SV Sandhausen sowie den Regionalligisten SSV Ulm 1846 mit Geldstrafen belegt. Darmstadt muss 3750 Euro zahlen, Sandhausen 1000 Euro und Ulm 2000 Euro.

DFB-Fahnen wehen im Wind. Auf der vordersten ist das Logo des DFB zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv

DFB-Fahnen wehen im Wind. Auf der vordersten ist das Logo des DFB zu sehen. Foto: Arne Dedert/Archiv

Lilien-Fans brannten in der Partie in Sandhausen am 30. August mindestens fünf Rauchtöpfe ab, die Partie musste deshalb kurz unterbrochen werden. Zuschauer aus Sandhausen warfen in der Begegnung gegen den VfL Osnabrück am 2. August zwei Becher auf das Spielfeld. Ulmer Anhänger zündeten vor des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 10. August Rauchtöpfe und Knallkörper.

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Erstellt:
17. September 2019, 14:11 Uhr

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