Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Für wen gilt das Verbot? Seit Jahresbeginn dürfen Diesel der Euronorm 4 und schlechter (auch wenn sie die Grüne Umweltplakette haben) nicht in Stuttgart fahren. Für Stuttgarter gilt eine Übergangsfrist bis 1. April. In Stuttgart und der Region sind rund 72 000 Autos betroffen. Die Norm ist im Fahrzeugschein vermerkt. Alle Infos unterwww.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Wo gilt das Verbot? Das Verbot erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart, betroffen sind also nicht nur die Innenstadt, sondern alle Stadtbezirke von Uhlbach bis Botnang und von Sillenbuch bis Mühlhausen. Es gilt auch für Fahrten von einer Nachbarstadt in einen der Außenstadtbezirke oder von einem der Außenstadtbezirke in eine Nachbarstadt.

Gibt es Ausnahmen? Handwerker und Lieferverkehr dürfen fahren. Andere wie soziale und pflegerische Dienste, Schichtdienstler, Dialysepatienten, Besucher von Ärzten, die nicht mit dem ÖPNV fahren können, müssen Ausnahmen bei der Stadt (Jägerstraße 14, verkehrsverbot@stuttgart.de, https://service.stuttgart.de) beantragen. Weitere Informationen unter Telefon 07 11 - 2 16 - 3 21 20. (dud)

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Erstellt:
3. Januar 2019, 03:14 Uhr

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