Die Arbeitslosenquote ist im Juni leicht angestiegen
713 Männer und Frauen haben sich bei der Waiblinger Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Rems-Murr arbeitslos gemeldet.

© Berthold Bronisz
Foto: pixelio.de/ Berthold Bronisz
Rems-Murr. Von Mai auf Juni hat sich die Arbeitslosigkeit im Rems-Murr-Kreis um 129 auf 8896 Personen erhöht. Die Arbeitslosenquote stieg damit um 0,1 Prozentpunkte. „Trotz der anhaltenden Belastungen durch die Kriegsfolgen zeigt sich die Arbeitsmarktlage auch in diesem Monat relativ stabil“, beschreibt der stellvertretende Leiter der Waiblinger Agentur für Arbeit, Holger Sträßer, die Lage im Bezirk zur Jahresmitte. „Der Fachkräftebedarf der Unternehmen ist ungebrochen. Der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs bietet auch all denjenigen, die noch auf der Suche nach einem beruflichen Abschluss sind, die besten Chancen, noch in diesem Jahr eine Ausbildung zu beginnen“, führt er weiter aus.
Innerhalb der vergangenen vier Wochen meldeten sich 713 Männer und Frauen aufgrund der Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Waiblinger Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Rems-Murr arbeitslos. Im gleichen Zeitraum konnten 530 Personen ihre Arbeitslosigkeit durch eine Arbeitsaufnahme beenden, 502 weitere begannen eine Aus- oder Weiterbildung.
Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt derzeit bei 3,7 Prozent, 0,2 Prozentpunkte höher als im Juni 2022. Auch in Baden-Württemberg nahm die Arbeitslosenquote zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte zu und liegt derzeit bei 3,8 Prozent.
Nach Rechtskreisen betrachtet ging die Zahl der im Versichertenkreis der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldeten Personen im Juni leicht zurück auf 3757 (-15), die Zahl der arbeitslosen Bürgergeldbezieher, die vom Jobcenter betreut werden, stieg um 144 auf 5139 an. „Die Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine nimmt nach wie vor zu. Die Jobcenter sind für deren Betreuung zuständig, dies wirkt sich auf die Arbeitslosenzahlen im Jobcenter aus“, ordnet Claudia Kriegisch-Knittel, stellvertretende Leiterin des Jobcenters Rems-Murr, die unterschiedlichen Entwicklungen ein.
Neuerungen im Juli
Ab dem 1. Juli gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dann müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, Leiharbeitnehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab Juli zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld gibt es weitere Infos. pm