Achtung, Frist läuft bald ab

Diese Führerscheine müssen jetzt umgetauscht werden

Bis 19. Januar 2026 läuft die nächste Frist für den Führerschein-Umtausch. Diese Jahrgänge müssen jetzt aktiv werden.

Achtung, bald läuft die Frist für einige Jahrgänge ab.

© Thomas Nuehnen / shutterstock.com

Achtung, bald läuft die Frist für einige Jahrgänge ab.

Von Lukas Böhl

Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise und für viele läuft die Frist bereits in wenigen Wochen ab. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Führerscheine müssen noch 2025 umgetauscht werden?

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026. Betroffen sind alle, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Wer noch einen solchen Führerschein besitzt, sollte jetzt schnell handeln. Die Frist läuft in weniger als drei Monaten ab.

Bereits im Januar 2025 ist die letzte Frist für die Papierführerscheine abgelaufen, die bis 1998 ausgestellt wurden und zu Personen gehören, die 1971 oder später geboren sind. Wer diesen Umtausch bislang versäumt hat, fährt seitdem mit einem ungültigen Führerschein und riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Für die folgenden Jahrgänge gelten diese Umtauschfristen:

Wer vor 1953 geboren ist, muss erst bis 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Warum müssen Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?

Ziel ist es, in der gesamten EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen. Alte Papier- und Kartenführerscheine unterscheiden sich in Form, Sicherheit und Einträgen erheblich. Mit dem Umtausch sollen Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine erneute Fahrprüfung ist dafür nicht nötig.

Wo und wie läuft der Umtausch?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort, häufig auch das Bürgeramt.

Für den Antrag werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein
  • Gebühr von etwa 25 Euro

Wurde der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde beantragt werden.

Muss ich erneut zur Prüfung oder zum Arzt?

Nein. Der Umtausch ändert nichts an der bestehenden Fahrerlaubnis. Es handelt sich nur um eine Dokumentenerneuerung – keine Prüfung, kein Sehtest, keine Gesundheitskontrolle.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss er erneut ausgestellt werden, ähnlich wie der Personalausweis. Damit sollen aktuelle Fotos und Daten sichergestellt werden. Eine medizinische Untersuchung ist auch bei der Verlängerung nicht erforderlich.

Was passiert, wenn man die Frist versäumt?

Nach Ablauf der Frist gilt der alte Führerschein als ungültig. Autofahren ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. In Einzelfällen können Behörden kulant reagieren, wenn der Umtausch kurzfristig nachgeholt wird.

Fazit

Alle, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen. Termine bei den Führerscheinstellen sind vielerorts knapp. Wer jetzt handelt, vermeidet lange Wartezeiten und fährt auf der sicheren Seite.

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Erstellt:
28. Oktober 2025, 10:02 Uhr

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