Dieselanzeige gegen Minister gescheitert

Staatsanwaltschaft kann keine Straftat erkennen – Behörde: Wenn überhaupt, dann ist Verwaltungsgericht zuständig

Fahrverbot - Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat.

Stuttgart Die Strafanzeige eines Dieselfahrers aus Sillenbuch gegen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und gegen die Schadstoffmessstelle am Stuttgarter Neckartor bleibt ohne Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart werde den Vorgang nicht weiterverfolgen, sagt ein Sprecher der Behörde.Die Anzeigeerfülle nicht die notwendigen Kriterien. Zudem sei es nicht möglich, gegen eine Messstelle eine Strafanzeige zu ­erstatten, da die Anlage keine juristische Person sei. Und auch im Fall des angezeigten Verkehrsministers komme keine Straftat in Betracht. „Wir müssen nachhaltige Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat haben“, so der Sprecher. Das sei nicht der Fall. Auch der Anzeigen­erstatter nenne keine konkrete Straftat.

Selbst wenn die Messstelle am Neckartor, wie vom Anzeigenerstatter formuliert, an einem „fragwürdigen Standort“ stehe und aus „ideologischen“ Gründen aufgestellt worden sei, sei keine Straftat zu erkennen – zumal sie vor der Amtszeit Hermanns aufgestellt worden sei und Hermann für den Standort nicht zuständig sei. Wenn überhaupt, sei das Verwaltungsgericht für diesen Sachverhalt zuständig, nicht die Strafverfolgungsbehörde.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fahrverbot-diesel-anzeige-gegen-hermann.e1ae6d83-dc8a-4bd1-b0cb-d78a936375f2.html

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Erstellt:
17. Januar 2019, 03:12 Uhr

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