DPolG: Kritik gegen Antidiskriminierungsgesetz ausweiten

dpa/lsw Stuttgart. Die Polizei-Pläne von Grünen und CDU liegen noch nicht auf dem Tisch, aber die Gewerkschaften laufen bereits Sturm dagegen. Ihnen ist die Kritik am Antidiskriminierungsgesetz allerdings nicht laut genug. Sie wollen lauter werden.

Ralf Kusterer schaut in die Kamera. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Ralf Kusterer schaut in die Kamera. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Die großen Polizeigewerkschaften wollen im Streit um ein geplantes Antidiskriminierungsgesetz von Grünen und CDU auch andere Gewerkschaften aus dem öffentlichen Dienst ins Boot holen. Es seien keineswegs nur Polizisten betroffen, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, am Donnerstag der dpa. „Das geht uns alle im öffentlichen Dienst an. Vom Kindergarten, den Schulen bis hin zu den Krankenhäusern.“ Auch die Gewerkschaft der Polizei sieht Bedarf für eine stärkere Sensibilisierung anderen Gewerkschaften.

Zuvor hatten die designierten Koalitionspartner angekündigt, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten. Es könnte sich nach dem bundesweit bislang einzigen entsprechenden Landesgesetz von Berlin ausrichten und soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern. Nach Überzeugung der Polizeigewerkschaften führt das geplante Gesetz dagegen zu „pauschalisierten Vorverdächtigungen“ von allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

DPolG-Landeschef Kusterer will das Gesetz im Beamtenbund Baden-Württemberg zum Thema machen. „Ich bin mir sicher, dass die 50 Fachgewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes mit über 140 000 Mitgliedern im Beamtenbund sich mit uns gegen das Gesetz stemmen werden“, sagte er. Ein solches Gesetzgebungsvorhaben sei ein Affront nicht nur gegen die Polizei, sondern auch gegen Krankenschwestern, Amtsärzte und Pflegepersonal, gegen Lehrkräfte, Staatsanwälte und Professoren ebenso wie gegen Beschäftigte in Jugendämtern und bei der Arbeitsagentur. „Wenn das Gesetz nach der Vorlage aus Berlin erstellt wird, sind alle betroffen“, sagte Kusterer.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft schließt nach Angaben Kusterers selbst rechtliche Schritte gegen ein solches Gesetz nicht aus. „Wenn das in der Koalition vereinbart wird und durch die Parteibasis und die Delegierten bei den Parteitagen durchgeht, stehen die Zeichen auf Konfrontation“, warnte er.

Nach Ansicht von Hans-Jürgen Kirstein, dem Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, greift es zu kurz, bei dem Gesetzesvorhaben nur die Polizisten im Blick zu haben. „Man muss auch die anderen Bereiche einbinden“, sagte er. „Das betrifft alle Beamten. Und es wird Zeit, dass man diesen Kreis weiter zieht und auch andere sensibilisiert.“

Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz ist seit Juni 2020 in Kraft. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern - darunter damals auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) - wandte ein, es stelle insbesondere Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit - was der Senat zurückwies.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-403552/3

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Erstellt:
29. April 2021, 14:21 Uhr

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