Ein Jahr Freiheitsstrafe für Körperverletzung

Ein Angeklagter musste sich wegen Vergewaltigung und Körperverletzung an seiner Freundin vor Gericht verantworten.

Amtsgericht verhängt eine Freiheitsstrafe. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

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Amtsgericht verhängt eine Freiheitsstrafe. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Dem 40-Jährigen, der aus der Justizvollzugsanstalt nach Backnang gebracht wurde, wurden in der Verhandlung am Amtsgericht diverse Delikte vorgeworfen: Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte im Verlauf seiner Verhaftung. Eingeräumt hat der Angeklagte über seinen Anwalt nur den dritten Tatvorwurf, zu den beiden anderen wollte er keine Angaben machen.

Der 40-Jährige ist ledig und im Rems-Murr-Kreis aufgewachsen. Er hat mehrere Geschwister und aus einer früheren Beziehung zwei Töchter. Sein großes Problem ist nach eigenen Angaben die Drogensucht. Eine Ausbildung hat er abgebrochen, Drogentherapien blieben erfolglos. Die Geschädigte, Mutter eines kleinen Sohnes, hat er am Bahnhof in einer Umlandgemeinde kennengelernt. Sie tauschten die Telefonnummern aus und der Angeklagte zog schon nach wenigen Wochen bei ihr ein, sagte die 25-Jährige vor Gericht aus. Von seinen Vorstrafen habe sie nichts gewusst.

Schnell erste Probleme in der Beziehung

Schon vor dem „Vorfall“ sei das Verhältnis problematisch gewesen, es habe immer mal wieder „Liebesschellen“, wie der Angeklagte sie nannte, gegeben. Außerdem sei er sehr misstrauisch gewesen und habe immer die Befürchtung gehabt, sie wolle ihn „wegschmeißen“. Was die Vergewaltigung angeht, wurden die Umstände nicht ganz klar. Auch die Angaben zu einvernehmlichem Sex während ihrer Beziehung schwankten.

Nachvollziehbar und durch Fotos belegt war jedoch die Körperverletzung. Der 40-Jährige habe sie nach besagtem Ereignis gewürgt, geschlagen und an den Haaren gezogen. Sie habe zwar um Hilfe gerufen, doch der Angeklagte habe gesagt, je mehr sie schreie, desto schmerzhafter werde es. Die Ausführungen zu Art und Dauer der Misshandlungen waren zwar etwas unübersichtlich, fest stand jedoch, dass die Geschädigte Verletzungen davongetragen hat und bei ihrer Flucht aus dem Haus gestürzt war. Zudem wurden an den Türen ihrer Wohnung Sachschäden verursacht und sie ist nach wie vor nicht in der Lage, dort zu leben.

Nach einer Beratungspause des Schöffengerichts wurde eine Teileinstellung bekannt gegeben, der Vorwurf der Vergewaltigung wurde nicht weiterverhandelt. Der dritte Sachverhalt des Widerstands gegen Vollzugsbeamte und die leichte Alkoholisierung bestätigte sich durch die Aussagen zweier Polizeibeamter. Nach den Plädoyers und einem „letzten Wort“ des Angeklagten, in dem er sich bei den Polizisten entschuldigte, erging letztlich folgendes Urteil: eine Gesamtstrafe wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstands und Beleidigung von einem Jahr und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten.

Festgestellt wurde überdies, dass die Straftaten überwiegend im Zusammenhang mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln standen. Eine Bewährung kam in keiner Weise in Betracht, erklärte der Richter in seiner Begründung, zum einen durch die Drogensucht des 40-Jährigen, die keine positive Prognose zulasse, und zum anderen aufgrund der langen Liste von Eintragungen im Bundeszentralregister, darunter auch einschlägige Delikte von Diebstahl, Betrug, Erpressung bis hin zum Handel mit und Konsum von Betäubungsmitteln und eben auch mehrfach Körperverletzung. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

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Erstellt:
15. Dezember 2022, 06:00 Uhr

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