Elektrokassen-Pflicht gegen Steuerbetrug?

dpa München. Bargeldeinnahmen bleiben dem Fiskus oft verborgen - insbesondere, wenn es keine elektronische Kasse gibt. Das ist ein bekannter Missstand. Doch läuft das darauf hinaus, dass der Staat Steuerhinterziehung erleichtert?

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein schwäbischer Wirt und Rechtsanwalt will vor Deutschlands höchstem Finanzgericht eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen, um „massenhafter Steuerhinterziehung“ einen Riegel vorzuschieben. Kläger Klaus Baldauf warf Staat und Finanzbehörden am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem vierten Senat des Bundesfinanzhofs in München vor, in bargeldintensiven Betrieben wie der Gastronomie Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu tolerieren. Das Hauptargument der Klage ist, dass es in Deutschland eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ehrlicher und unehrlicher Betriebe gebe. „Das Klageziel ist die Schaffung von Gleichheit vor dem Recht für vergleichbare Marktteilnehmer“, sagte Baldauf. Offen ist, wann das Gericht entscheidet.

Auch die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) sieht große Mängel bei der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe - darunter fallen die Gastronomie ebenso wie Einzelhandel oder Spielhallen. „Die Finanzbehörden nehmen Arbeitnehmer und Rentner sehr genau unter die Lupe, aber bei bargeldintensiven Betrieben dauert es manchmal Jahre, bis ein Prüfer kommt“, sagte der DSTG-Vorsitzende Thomas Eigenthaler nach der Verhandlung.

Anders als in Österreich sind in Deutschland nach wie vor „offene Kassen“ erlaubt, inklusive der einfachen Tischschublade. Das mache es unehrlichen Betrieben leicht, ihre Einnahmen vor dem Fiskus zu verschleiern, argumentierte der Kläger. Der Gastronom beruft sich auf Schätzungen, die von entgangenen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausgehen. In der ersten Instanz hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage abgewiesen.

Baldauf warf dem Staat ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ vor. Das Bundesfinanzministerium wies das bei der Verhandlung zurück. „Wir sehen kein Vollzugsdefizit“, sagte der Vertreter des Ministeriums. Der Beamte verwies darauf, dass der Bund in den vergangenen Jahren umfangreich tätig geworden sei - so müssen elektronische Kassen mittlerweile technisch nachgerüstet werden, um nachträgliche Manipulationen zu verhindern.

Die Senatsvorsitzende Monika Jachmann-Michel nannte kein Verkündungsdatum. Sie ließ zumindest Zweifel an der Einschätzung erkennen, dass die Behörden Steuerhinterziehung systematisch tolerieren oder erleichtern. „Wir haben keinerlei Vorgaben für die Finanzverwaltung, in denen steht, ihr dürft nicht prüfen.“

© dpa-infocom, dpa:210916-99-243822/2

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Erstellt:
16. September 2021, 14:36 Uhr

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