Enge Grenzen für Polizisten bei Facebook und Co.

dpa/lsw Stuttgart. Eben mal ein Foto aus dem Einsatz online stellen - das dürfen Polizisten nicht. Was bei der Nutzung sozialer Medien erlaubt ist und was nicht, macht der Polizeipräsident klar. Der Deutschen Polizeigewerkschaft drückt noch ein ganz anderer Schuh.

Baden-Württembergs Polizisten dürfen sich nur in engen Grenzen in den sozialen Netzwerken bewegen. Sie dürfen dort keine privaten Aufnahmen veröffentlichen, die erkennbar im Dienst entstanden sind. Das stellte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter in einem Schreiben an die Dienststellen klar. Er konkretisierte damit schon bestehende Vorschriften, wie ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Stuttgart sagte. Untersagt sind demnach zum Beispiel private Aufnahmen von Beweismaterial, Zeugen, Opfern und Beschuldigten. Zuerst hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Klotter sagte laut Ministerium: „Ein Polizist hat sich auch in seiner Freizeit und auf seinen privaten Accounts im Internet so zu verhalten, dass er seinem Amt gerecht wird.“ Sobald in den sozialen Medien erkennbar sei, dass der Inhaber des Accounts Polizist sei, dürfe er sich dort nur so präsentieren, wie es die Dienstpflichten zuließen. „Es geht aus meiner Sicht zum Beispiel nicht, dass Polizisten und Polizistinnen aus ihrem dienstlichen Alltag heraus Bilder auf privaten Accounts posten, wie das vereinzelt geschieht.“

Nach seiner Auffassung solle kein Polizist im Dienst private Bilder machen, sagte Klotter. Ganz untersagt ist das den Polizisten aber nicht. „Wenn jemand beim Madonna-Konzert eingesetzt ist und die einmalige Chance nutzt und für sich die Bühne mit Madonna fotografiert, dann habe ich kein Problem damit“, erklärte der Polizeipräsident. „Wenn er aber am nächsten Tag diese Bilder auf seinem privaten Account mit erkennbarem Bezug zu einem dienstlichen Einsatz postet, dann habe ich damit durchaus ein Problem.“

Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, kritisierte, das Schreiben aus dem Landespolizeipräsidium sei unkonkret. „Man muss die teilweise sehr unbestimmt formulierten Regelungen bis in die Basis der Polizei aufbereiten“, meinte er. „Aktuell weiß man in einigen Bereichen nicht mehr, was man darf und was nicht.“ Kusterer mahnte auch an, den Umgang mit sozialen Medien stärker in der Aus- und Fortbildung von Polizisten zu thematisieren.

Nach seinen Angaben sorgt ein anderer Teil des Schreibens für mehr Aufregung: das Verbot, zu dienstlichen Zwecken Messengerdienste wie zum Beispiel WhatsApp auf privaten Handys zu benutzen. Kusterer forderte, Baden-Württemberg solle - wie Niedersachsen - einen eigenen dienstlichen Messenger anschaffen, der den Sicherheitsmaßstäben der Polizei entspreche und auch auf privaten Handys genutzt werden dürfe. Denn dienstliche Smartphones sind in der baden-württembergischen Polizei bislang eher die Ausnahme.

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Erstellt:
9. September 2019, 17:41 Uhr

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