„Es konnte doch etwas bewegt werden“

Großerlachs Bürgermeister Jäger sieht sich bestätigt: Bauanträge können auch künftig auf den Rathäusern vorgelegt werden

Auch künftig sollen Bauanträge bei den Gemeinden vorgelegt werden können. Das hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags jetzt beschlossen. Großerlachs Bürgermeister Christoph Jäger freut sich: Seine „Einrede aus der Praxis“ hat mit dazu beigetragen, eine Änderung in der Landesbauordnung zu verhindern.

Der erste Schritt zur Baugenehmigung soll weiterhin übers Rathaus gehen. Foto: Imago

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Der erste Schritt zur Baugenehmigung soll weiterhin übers Rathaus gehen. Foto: Imago

Von Armin Fechter

GROSSERLACH/STUTTGART. Dem Wirtschaftsausschuss des Landtags lag jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung vor. Darin war vorgesehen, dass Bausachen künftig nicht mehr auf den örtlichen Rathäusern entgegengenommen werden dürfen, sondern gleich ans Landratsamt gehen müssen. Gegen diese Änderung hatte der Gemeindetag Baden-Württemberg Bedenken erhoben, und auch Großerlachs Bürgermeister Christoph Jäger hatte in einer mehrseitigen „Einrede aus der Praxis“ entschieden auf gravierende Nachteile für die Bürger hingewiesen.

„Es konnte doch tatsächlich etwas bewegt werden“, freut sich Jäger jetzt über das Votum des Wirtschaftsausschusses. „Mein Schreiben war sicher nicht entscheidend, das möchte ich nicht für mich in Anspruch nehmen“, teilt der Rathauschef mit. Denn seine Argumentation hatte sich ja im Grunde mit der des Gemeindetags gedeckt. Aber vielleicht habe dies einen kleinen Beitrag dazu geleistet, die Ausschussmitglieder für die Problematik zu sensibilisieren und die letztlich erfolgreichen Bemühungen des Gemeindetags damit zu unterstützen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen hatte sich in einer Sondersitzung mit der Gesetzesnovelle und insgesamt 15 Änderungs- und zwei Entschließungsanträgen auseinandergesetzt. Angenommen wurden davon jedoch lediglich die drei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Grünen und CDU. Diese hatten zum einen zum Inhalt, dass Bauvorlagen auch weiterhin bei den Gemeinden eingereicht werden sollen, ferner ging es darum, dass die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit von Wohngebäuden auf Gebäude generell ausgeweitet wird und die Frist zur Umsetzung der digitalen Antragsbearbeitung für die Baurechtsbehörden um ein Jahr verlängert wurde.

Wichtige Punkte der vom Ausschuss selbst durchgeführten Expertenanhörung seien auf diesem Weg umgesetzt worden, erklärt der Ausschussvorsitzende Erik Schweickert (FDP/DVP). Hier hatte insbesondere der baden-württembergische Gemeindetag Gelegenheit bekommen, seine Position vorzutragen.

Der Ausschuss habe deshalb auch einstimmig beschlossen, die im Entwurf eigentlich vorgesehene Einreichung der Bauvorlagen direkt bei der Baurechtsbehörde nicht umsetzen zu wollen. „Eine Beschleunigung der Verfahren ist wünschenswert, aber aus Sicht des Ausschusses untergräbt der jetzige Vorschlag die kommunale Selbstverwaltung: Gemeinden müssen frühzeitig Kenntnis von Baumaßnahmen auf ihrer Gemarkung bekommen“, stimmt Schweickert der Argumentation des Gemeindetags zu.

„Gemeinden müssen frühzeitig Kenntnis bekommen“

In dieser Frage haben die starke gemeinderätliche Verwurzelung und die kommunalpolitischen Erfahrungen vieler Ausschussmitglieder dazu geführt, dass an dem seit vielen Jahren bewährten Verfahren doch festgehalten wird.

Christoph Jäger hatte im Dezember in einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zahlreiche Punkte aufgeführt, die aus seiner Sicht gegen die Änderung der bisherigen Praxis sprachen (wir berichteten). Kurz, knapp und deutlich hatte Jäger gewarnt: „Der Schuss geht nach hinten los.“

Die Pläne stellten einen massiven Eingriff in die Bürgernähe dar, der obendrein auch klimapolitisch nicht zu verantworten sei, sagte Jäger und rechnete minutiös vor, dass die Änderung in der geplanten Form allein im Falle von Großerlach eine – vermeidbare – Fahrstrecke von etwa 8800 Kilometern im Jahr nach sich gezogen hätte. Gleichzeitig kritisierte er damals das Wort von einem Umweg über die Gemeinden und einem Mehraufwand als „geradezu despektierlich“. Das Gegenteil sei der Fall, verwies er auf die Ortskenntnis und Beratungskompetenz in den Rathäusern. Und: Die Angrenzerbenachrichtigung und die örtliche Beratung über das Einvernehmen der Gemeinde laufe bereits an, während die Baugesuche an die Behörde weitergehen. So würden in der bestehenden Regelung unnötige Verzögerungen sogar verhindert.

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Erstellt:
13. Juli 2019, 06:00 Uhr

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