Rattengiftverbot
„Es wird deutlich mehr Ratten geben“ – kein Gift mehr im Baumarkt
Rattengift soll ab 1. Januar 2026 für Privatleute nicht mehr im Baumarkt verfügbar sein. Warum Schädlingsbekämpfer überfordert sind – und was Sie jetzt beachten müssen.
          © Bernd von Jutrczenka/dpa
Rattenplage in Berlin.
Von Michael Maier
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland ein Verbot von Rattengift in Baumärkten in Kraft. Diese Maßnahme auf EU-Ebene zielt darauf ab, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren, die mit dem Einsatz dieser Gifte verbunden sind.
Nur noch Profis sollen die chemische Keule einsetzen dürfen. Zudem wird ab 1. Juli 2026 auch der Einsatz von Dauerködern gegen Ratten und Mäuse verboten, wenn kein schwerwiegender Befall nachgewiesen ist.
So genannte „antikoagulante Rodentizide“ seien nur noch für die Verwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen, heißt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Rattengift als Gefahr für Kinder, Haustiere und Greifvögel
Rattengifte, insbesondere sogenannte Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer), stellen eine Gefahr dar, da sie nicht nur Ratten töten, sondern auch andere Tiere vergiften können, die die Köder fressen oder vergiftete Ratten erbeuten. Dazu gehören Haustiere, Wildtiere wie Greifvögel und andere Nützlinge. Zudem besteht das Risiko, dass Kinder unbeabsichtigt mit dem Gift in Kontakt kommen.
Raubvögel durch Rattengift stark belastet
Raubvögel, wie Mäusebussarde oder Eulen, aber auch Füchse und Wiesel sind durch Rattengift stark gefährdet. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können einer Gefahr ausgesetzt sein.
Bei über 60 Prozent aller untersuchten Tiere wurden Rückstände festgestellt, die auf direkten Fraß der Giftköder (Primärvergiftung) oder indirekten Fraß durch den Verzehr bereits vergifteter Organismen (Sekundärvergiftung) zurückzuführen sind. Die Resistenzbildung bei Ratten gegen bestimmte Wirkstoffe ist ein weiteres Problem, das die Wirksamkeit der Gifte reduziert.
Schädlingsbekämpfer für 400 Euro
Gewerbliche Schädlingsbekämpfer seien allerdings bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze, berichtet der Tagesspiegel. „Es wird deutlich mehr Ratten geben“, befürchtet ein Gutachter. Auch Städte und Gemeinden dürften bei der Rattenbekämpfung künftig noch stärker gefordert sein – die Bauhöfe können aber weiterhin Gift einsetzen.
Eine Packung Rattengift gibt es derzeit im Baumarkt für rund 20 Euro - ähnlich teuer ist die Köderbox. Branchenkennern zufolge kostet der Einsatz eines Profis dagegen rund 400 Euro.
Rattengift – was ändert sich 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Baumärkte kein Rattengift mehr an Privatpersonen verkaufen. Das bedeutet, dass Verbraucher andere Wege finden müssen, um Rattenbefall zu bekämpfen.
Es gibt verschiedene Alternativen, die umweltfreundlicher und sicherer sind, etwa mechanische Fallen. Einige natürliche Substanzen wie Pfefferminzöl oder Chilipulver können Ratten abschrecken.
Bei einem starken Befall ist es ratsam, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Dieser verfügt über das Fachwissen und die Ausrüstung, um Ratten effektiv und sicher zu bekämpfen.
Rattenbekämpfung ab 2026
- Mechanische Fallen
 - Natürliche Abwehrmittel wie Pfefferminzöl oder Chilipulver (laut Öko-Test)
 - Professionelle Schädlingsbekämpfung
 - Präventive Maßnahmen - gute Hygiene und das Verschließen von potenziellen Zugängen
 - Eventuell Verzicht auf Bio-Müllbeutel und Kompost in Mehrfamilienhäusern
 
Das Rattengift-Verbot für Privatpersonen ist somit tatsächlich beschlossen und tritt schrittweise ab 2026 in Kraft. Verbraucher sollten sich rechtzeitig über professionelle Schädlingsbekämpfer oder alternative Bekämpfungsmethoden informieren.
Verwendungsverbot für Rattengift ab 1.1.2026
- Ab 2026 darf im Privathaushalt im Prinzip kein Rattengift mehr ohne Profi verwendet werden.
 - Das Verbot bezieht sich auf die Verwendung, nicht nur auf den Verkauf.
 - Nicht verbrauchtes Rattengift wird entnommen und fachgerecht entsorgt.
 
Die Rechtsgrundlage für das Rattengift-Verbot basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung).
Darin ist ein Verbot vorgesehen, das nun wohl Realität wird, falls die Zulassung bestimmter Mittel für den privaten Verbrauch nicht auf den letzten Drücker noch verlängert wird. Ansonsten laufen die Zulassungen zum 31. Dezember 2025 aus.
