Fördermittel für digitales Lernen im Visier

Stadt Backnang erarbeitet ein Digitalisierungskonzept – Bis zu 2,3 Millionen Euro aus dem Digitalpakt stehen zur Verfügung

Im Rahmen des Digitalpakts Schule können Schulträger bundesweit seit Anfang Oktober Fördermittel beantragen. Voraussetzung für die Zuschüsse ist ein ausgereiftes technisch-pädagogisches Konzept. Daran arbeiten die Stadt Backnang und die Schulen derzeit. Noch in diesem Jahr soll es dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.

Mit digitalen Medien soll künftig im Unterricht weitaus mehr gearbeitet werden. Symbolfoto: Adobe Stock/David Fuentes Prie

© David - stock.adobe.com

Mit digitalen Medien soll künftig im Unterricht weitaus mehr gearbeitet werden. Symbolfoto: Adobe Stock/David Fuentes Prie

Von Lorena Greppo

BACKNANG. Die Arbeitswelt hat sich durch die Digitalisierung verändert und wird sich weiterhin wandeln. Um darauf optimal vorbereitet zu sein, sollen Jugendliche sich schon in der Schule mit digitalen Angeboten vertraut machen. Um die Schulen in Deutschland mit den nötigen Mitteln hierfür auszustatten, haben Bund und Länder den Digitalpakt Schule aufgesetzt. In Baden-Württemberg stehen im Rahmen dessen 650 Millionen Euro zur Verfügung. Wie die Pressesprecherin der Stadt Backnang, Christine Wolff, mitteilt, kommen davon in den nächsten Jahren etwa 2,3 Millionen Euro an Fördergeldern den Schulen in Trägerschaft der Stadt Backnang zugute.

„Damit der Großteil der Fördermittel abgerufen werden kann, ist ein sogenannter Medienentwicklungsplan (technisch-pädagogisches Konzept) für alle Schulen erforderlich“, führt sie aus. Es müsse dargelegt werden, wie mit den künftig verfügbaren Mitteln der Unterricht an den Schulen gestaltet wird, führt der geschäftsführende Schulleiter der Backnanger Schulen, Heinz Harter, aus. „Wir müssen zeigen, wie im Unterricht mit dieser oder jener App konkret pädagogisch gearbeitet wird.“ Die Frage, was künftig pädagogisch notwendig ist, sei noch nicht abschließend beantwortet. Mit der Ausarbeitung eines Konzepts seien Stadtverwaltung sowie die Schulleitungen derzeit beschäftigt, so Wolff. Man bediene sich dabei einer Online-Plattform des Landesmedienzentrums. „Dadurch sollen die Schulen zukünftig durch qualifiziertes Fachpersonal in der Digitalisierung der Schullandschaft optimal unterstützt werden.“ Ein wesentlicher Bestandteil sei die Ausschöpfung der genannten Fördermittel.

Die Möglichkeiten für den Einsatz der Gelder sind vielfältig

Heinz Harter berichtet von einer intensiven Vorbereitung des Konzepts: „Die Sache läuft, in den letzten Monaten ist einiges auf den Weg gebracht worden.“ Dass Bewegung in das Thema digitale Bildung kommt, begrüßt er. „Heutzutage ist das ein Standortfaktor. Man darf nicht zögern, sich keine große Zeit mehr lassen“, fordert er. Andere Länder seien schon weiter als Deutschland. Um international mithalten zu können, müsse man wirksam aktiv werden.

Wie genau das Vorgehen strukturiert ist, legt Harter in drei Schritten dar: „Das Wichtigste ist erst einmal die Verfügbarkeit von schnellem Internet“, sagt er. Die Schulen bräuchten einen Anschluss mit entsprechend hoher Kapazität, denn „vorgesehen ist, dass eine Großzahl von Schülern gleichzeitig im Netz arbeitet“. Der nächste Schritt sei dann ein gut funktionierendes Schulnetz. „Wir brauchen ein WLAN-Netz, das einen breiten Einsatz in der Schüle möglich macht.“ An mancher Schule habe man diesen Schritt bereits umgesetzt, an anderen sei er noch in der Mache. Als dritten Schritt benennt der Rektor der Max-Eyth-Realschule die Verfügbarkeit einer modernen Präsentationstechnik. Dazu gehörten Dokumentenkameras, Audiosysteme und die Verfügbarkeiten diverser Streamingdienste.

Die Möglichkeiten für den Einsatz der Fördermittel sind vielfältig. Ein Glasfaseranschluss für Schulen könne damit nicht finanziert werden, lässt das Bundesministerium für Bildung und Forschung wissen. Förderfähig sind hingegen der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen oder schulisches WLAN. Lern- und Arbeitsplattformen werden vom Digitalpakt berücksichtigt, ebenso wie Anzeige- und Interaktionsgeräte wie interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte. Die Anschaffung mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablets wird eingeschränkt gefördert: Ihr Anteil darf 20 Prozent aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten.

Grundschulen haben noch große Aufgaben vor sich

Um ausmachen zu können, welche Schule in Backnanger Trägerschaft was benötigt, ist ein Teil des Medienentwicklungsplans eine Bestandserhebung, die ebenfalls in den kommenden Wochen durchgeführt werden soll. „Die Bestandserhebung ist dann die Grundlage für die Feststellung der Bedarfe“, teilt die städtische Pressesprecherin mit. Momentan könne deshalb noch keine Einschätzung getroffen werden, an welchen Schulen die größten Bedarfe bestehen. Heinz Harter schätzt die Entwicklungsstände der Backnanger Schulen in puncto Digitalisierung sehr unterschiedlich ein. „Die weiterführenden Schulen sind auf einem guten Weg, wenn auch noch nicht alles so ist, wie es sein soll“, sagt er. Größeren Handlungsbedarf sieht er an den Grundschulen. „Die werden in dem Bereich noch große Aufgaben vor sich haben.“

Die Konzeption soll dem Gemeinderat noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eile besteht zumindest dahin gehend nicht, dass der Fördertopf geleert sein könnte, bis Backnang so weit ist, die Anträge zu stellen. Die Gelder werden nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verteilt. Für die prinzipiell Anspruchsberechtigten sind die jeweils möglichen Fördersummen vorab berechnet worden – für Backnang sind dies die genannten 2,3 Millionen Euro. Zu viel Zeit sollten sich die Schulträger allerdings nicht lassen. In einer Pressemitteilung ermunterte beispielsweise auch der Backnanger Bundestagsabgeordnete Christian Lange (SPD) die Kommunen zum zügigen Handeln, „um sicherzustellen, dass bis 2022 alle Projekte beantragt und bis zum Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden können“. Denn – so ist der Digitalpakt Schule aufgesetzt worden – bis Ende 2024 muss das Geld aus dem Fördertopf ausgegeben sein.

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Erstellt:
30. Oktober 2019, 06:00 Uhr

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