Franco A. muss nun doch wegen Terrorverdachts vor Gericht

dpa Frankfurt/Main. Plante der Bundeswehroffizier Franco A. einen Terroranschlag? Dieser Frage wird nun das Oberlandesgericht Frankfurt nachgehen müssen. Wann genau, ist aber noch unklar.

Ein Soldat der deutsch-französischen Brigade in Illkirch bei Straßburg, wo der terrorverdächtige Oberleutnant Franco A. stationiert war. Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Soldat der deutsch-französischen Brigade in Illkirch bei Straßburg, wo der terrorverdächtige Oberleutnant Franco A. stationiert war. Foto: Patrick Seeger/dpa

Der Bundeswehrsoldat Franco A. muss nun doch wegen Terrorverdachts vor Gericht. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am mitteilte, wurde die Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zugelassen.

Zuvor hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber berichtet. Ein Termin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht steht noch nicht fest.

Der aus Offenbach stammende Franco A. saß von Ende April 2017 an für gut ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag geplant zu haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Nach früherer Darstellung der Bundesanwaltschaft sollte der Anschlag so als radikal-islamistischer Terrorakt wahrgenommen werden. Der Fall hatte für viele Schlagzeilen gesorgt. Franco A. ist weiterhin Bundeswehrsoldat, darf aber keine Uniform tragen.

Der Anklage der Bundesanwaltschaft zufolge, die Ende 2017 erhoben und nun so zugelassen wurde, soll Oberleutnant Franco A. in seinen Aufzeichnungen Politiker wie den heutigen Außenminister Heiko Maas (SPD), Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder die Menschenrechtsaktivistin und Journalistin Anetta Kahane als Anschlagsziele vorgesehen haben.

Er soll sich unter anderem ein halbautomatisches Gewehr vom Typ G3, Pistolen, mehr als 1000 Schuss Munition und mehr als 50 Sprengkörper besorgt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zunächst keinen hinreichenden Terrorverdacht gesehen und die Anklage gegen Franco A. Mitte 2018 nicht zugelassen. Dagegen war der Generalbundesanwalt vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen. Franco A. wäre sonst vor dem Landgericht Darmstadt wegen weniger schwerwiegender Vergehen angeklagt worden. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

„Dass Franco A. nun doch wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt werden kann, ist sehr zu begrüßen“, erklärte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. „Rechtsterroristische Strukturen müssen entschlossen aufgeklärt und bekämpft werden.“

Erst Mitte September war ein Freund von Franco A. vom Landgericht Gießen verurteilt worden, weil er Bundeswehrmunition und Sprengkörper für ihn aufbewahrt hatte. Nach Überzeugung der Richter übernahm er die Gegenstände im April 2017 in Offenbach und lagerte sie in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg.

Der Mann geht gegen seine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung vor. Er hatte gestanden, die Munition und die Sprengkörper für Franco A. verwahrt zu haben - er will sich dabei aber nichts gedacht haben. Franco A. hatte in dem Prozess von seinem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen, um sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Erstellt:
19. November 2019, 16:04 Uhr

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