Freiheitsstrafe für 39-Jährigen aus einer Umlandgemeinde Backnangs
Ein Mann soll einen Hitlergruß im Juni dieses Jahres gegenüber zwei Polizisten gemacht haben. Dafür stand er nun vor dem Amtsgericht.

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Das lange Vorstrafenregister des Angeklagten und das jüngste Vergehen erfordern eine Freiheitsstrafe. Foto: Edgar Layher
Von Christoph ZenderBacknang. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist eine Straftat. Das Zeigen des Hitlergrußes mit ausgestrecktem rechtem Arm zählt zu diesen Vergehen. Am gestrigen Montag musste sich ein 39-Jähriger aus einer Umlandgemeinde Backnangs hierfür vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte hatte diese verbotene Geste pikanterweis...