Alpirsbach
Freispruch im Strafverfahren gegen Ex-Bürgermeister-Kandidat
Rund vier Jahre lang hatte er Ungewissheit. Jetzt wird der ehemalige Alpirsbacher Bürgermeisterkandidat vom Landgericht freigesprochen.

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Freispruch im Strafverfahren
Von red/dpa/lsw
Nach der annullierten Alpirsbacher Bürgermeisterwahl ist deren Sieger Sven Christmann in einem Strafverfahren unter anderem wegen Bestechlichkeit freigesprochen worden. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass sich die Angeklagten nicht strafbar gemacht hätten, sagte der Vorsitzende Richter. In dem Prozess ging es nicht um die Wahl selbst.
Das Debakel um die Wahl im April 2024 hatte weit über den Schwarzwaldort hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Christmann hatte die Stichwahl in der 6.000-Einwohner-Stadt mit rund 56 Prozent der Stimmen zwar gewonnen. Das Landratsamt Freudenstadt erklärte den Ausgang kurze Zeit später aber für ungültig. Die Bestätigung der Annullierung durch das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte der parteilose Polizeihauptkommissar damals hingenommen.
Christmann habe mit Aussagen zu seinem Dienstverhältnis bei der Polizei die Wähler getäuscht, befanden Landratsamt und Gericht. Er hätte darüber aufklären müssen, dass er wegen der Ermittlungen in dem nun entschiedenen Strafverfahren nicht aktiv für die Polizei im Dienst sei.
„Polizeiliche Animositäten“?
Am Landgericht warf die Anklage Christmann und einem weiteren Polizisten vor, im Zusammenhang mit der Beschaffung von Trocknungsschränken eine Provision von etwas mehr als 10.000 Euro von einem dritten Angeklagten entgegengenommen zu haben.
Bei ihren Plädoyers hatten sowohl die drei Verteidiger als auch der Staatsanwalt den Freispruch aller Angeklagten beantragt. Diesen Anträgen folgte das Gericht. Christmann sei nicht für die Vergabe zuständig gewesen, sagte der Richter. Es stehe fest, dass die Angeklagten unschuldig seien.
Laut dem Vorsitzenden Richter hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen wollen, „da nicht genug dran gewesen war“. Dann habe aber ein hochrangiger Beamter der Hochschule in einer E-Mail dargestellt, was die beiden Polizisten seiner Meinung nach falsch gemacht hätten. Auch deshalb ging der Richter nach eigener Aussage davon aus, dass auch „polizeiliche Animositäten“ eine Rolle gespielt haben.
Vorsitzender Richter entschuldigt sich
Christmann selbst ist „froh, dass endlich die Wahrheit bekannt ist“, wie er sagte. Er sei dankbar für den Freispruch. Es sei für ihn schwierig gewesen, dass man so lange seine Loyalität infrage gestellt habe. Schon vor der Urteilsverkündigung sagte er dem Gericht, dass er hoffe, wieder seine Uniform tragen zu können.
Zum Ende der Urteilsverkündung entschuldige sich der Richter bei den Angeklagten. Es tue ihm leid, dass es rund vier Jahre bis zum Prozessbeginn gedauert habe. Grund hierfür sei die Krankheit eines Kollegen gewesen.