Freundin erwürgt: Zwölf Jahre Haft gefordert

Prozess um gewaltsamen Tod einer 40-Jährigen in Endersbach: Verteidigung hält 8,5 Jahre Haft für angemessen

Foto: E. Wodicka

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Von Andrea Wüstholz

WEINSTADT/STUTTGART. Es war Totschlag, nicht Mord: Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich in diesem Punkt einig. Der Prozess gegen einen 31-jährigen Weinstadter, der gestanden hat, seine Freundin in Endersbach erwürgt und ihre Leiche an der Rems abgelegt zu haben, neigt sich dem Ende zu. Kommenden Montag soll das Urteil fallen.

Was das Strafmaß angeht, unterscheiden sich die Vorstellungen allerdings deutlich: Zwölf Jahre Haft forderte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht. Rechtsanwalt Jens Rabe hält acht Jahre und sechs Monate für angemessen.

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 31-Jährige unter Tränen sowohl bei der Familie des Opfers als auch bei seiner eigenen Familie für die Tat. Vor Kurzem ist der Mann Vater geworden; die Mutter seines Kindes hatte unter vielen anderen Zeuginnen im Prozess ausgesagt (wir berichteten). Als notorischer Lügner wurde der Mann mehrfach beschrieben – aber auch als hilfsbereit und nett. Als Nachtschichtleiter in einer Weinstadter Firma scheint er beliebt gewesen zu sein. Er ist zwar wegen Betrugs und Diebstahls vorbestraft, bisher aber nie als gewalttätig oder aggressiv aufgefallen.

Warum die Situation am frühen Morgen des 4. Juli 2019 eskaliert ist und weshalb der Mann seine damalige Freundin unter dem Vorwand einer abenteuerlichen Geschichte zu einem Treffpunkt gelotst hatte, blieb im Prozess ungeklärt. Es war völlig klar, dass seine Lügen beim Treffen sofort auffliegen würden. Es kam zum Streit, der mit dem Tod der Frau endete. Ihre Leiche wurde sechs Tage später in einem Gebüsch an der Rems gefunden.

Laut Anwalt des Angeklagten eine „klassische Beziehungstat“

Die Frau hatte den Mann unbedingt für sich haben, mit ihm zusammenleben und eine Familie gründen wollen. Doch der heute 31-Jährige hatte sich längst einer anderen Frau zugewandt und mit ihr ein Kind gezeugt. Dennoch hielt er die Beziehung zu seinem späteren Opfer aufrecht.

Zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord besteht juristisch ein großer Unterschied. Ein Mord liegt vor, wenn jemand heimtückisch und/oder besonders grausam sowie aus niederen Beweggründen wie Habgier einen Menschen tötet. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe. Für vorsätzliche Tötung sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren vor.

In diesem Fall seien Mordmerkmale „nicht mit Sicherheit zu belegen“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. Mit seiner Forderung, den Angeklagten mit zwölf Jahren Haft zu bestrafen, bewegt sich der Staatsanwalt am oberen Ende des Strafrahmens. Seine Begründung: Der Mann habe die Situation heraufbeschworen, habe manipuliert und gelogen und die Frau durch harte Schläge ins Gesicht schwer verletzt, bevor er sie zu Tode gewürgt habe. Noch Tage danach hatte der Angeklagte alles darangesetzt, die Tat zu vertuschen. „Es bleiben viele Fragen zurück“, sagte die Anwältin der Mutter der Getöteten. Man bewege sich „am Rande von drei Mordmerkmalen“, aber „wir haben nicht den knallharten Beweis. Es war ja keiner dabei.“ Auch eine Haftstrafe, die länger als zwölf Jahre andauert, wäre angemessen, sagte die Anwältin.

Als „klassische Beziehungstat“ bezeichnete Anwalt Jens Rabe den Fall. Er wolle die Tat seines Mandanten, der zum Spielen, zum Lügen und Betrügen neige, nicht relativieren; „es ist nicht wieder gutzumachen“. An jenem Morgen sei es zu einer „explosiven Mischung“ gekommen, als jene Frau, die auch aufbrausend und unbeherrscht sein konnte, und der Angeklagte zusammentrafen. Der „Zündfunken“ für die Auseinandersetzung sei damals von ihr ausgegangen, sagte Rabe und betonte, dass das nicht als Versuch einer Entschuldigung gemeint sei. Er schloss sich der Sichtweise der Anklage an, es handle sich nicht um einen minder schweren Fall. Im Strafrahmen fünf bis 15 Jahre bewegte sich Rabe in seinem Plädoyer etwas oberhalb der Mitte: Acht Jahre und sechs Monate hält er für angemessen. Das Urteil fällt am Montag.

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Erstellt:
6. Februar 2020, 06:00 Uhr

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