Gaststätten-Verordnung: Freiwillige Datenerfassung für Gäste

dpa/lsw Stuttgart. Um bei Infektionen Kontakte nachverfolgen zu können, sollen Gaststättenbetreiber die Daten der Gäste speichern und vier Wochen nach der Erfassung wieder löschen. Das sieht die Verordnung des Landes für die Öffnung von Gaststätten vor. Die Angabe der Gäste erfolge jedoch auf freiwilliger Basis, heißt es in der Verordnung. Berichtet hatten darüber am Montag „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“.

Stühle und Tische eines geschlossenen Restaurants. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Stühle und Tische eines geschlossenen Restaurants. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Demnach sollen der Name des Gastes, dessen Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Gaststätten-Besuchs gespeichert werden. Außerdem dürften Beschäftigte und Gäste, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, Lokale nicht betreten. Das gelte auch für den Fall, dass jemand Symptome einer Atemwegsinfektion oder erhöhte Temperatur aufweist.

Wo immer möglich, ist der Verordnung zufolge zudem ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmungen, sollten vermieden werden. Zwischen den Tischen müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, ebenso sollten genügend Schutzabstände bei der Nutzung von Treppen, Türen, Aufzügen und Toiletten gewährleistet sein. Beschäftigte müssen in allen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sollten, wenn möglich, bargeldlos kassieren können.

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Erstellt:
11. Mai 2020, 17:55 Uhr

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