Gefängnisaufenthalt verlängert sich um drei Monate

Backnanger zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – Drogenkonsum zieht sich durch das ganze Leben des 25-Jährigen

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Der Angeklagte ist 25 Jahre alt und ledig. Einen Beruf hat er nicht erlernt. Er ist deutscher Staatsbürger. Und er ist Backnanger. Das heißt: genau genommen zurzeit nicht. Er sitzt eine Haftstrafe ab, die ihm das Amtsgericht Bad Cannstatt auferlegt hat. Er hofft, Mitte November wieder frei zu sein. Vor dem Amtsgericht Backnang muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Zu frühmorgendlicher Stunde war es im Mai dieses Jahres in einem Haus in der Fabrikstraße unter Bewohnern, wie der Angeklagte sagt, zu „Stress“ gekommen. Neugierig ging er dazu und geriet prompt mit einem der Beteiligten aneinander. Dieser sei ihm gegenüber laut geworden, habe gelallt, weil er alkoholisiert war. Dreimal versuchte der Angeklagte, ihn zu ermahnen. Aber der ließ sich nichts sagen, packte stattdessen sein Gegenüber am Kragen. Dass wiederum duldete der Angeklagte nicht und versetzte dem Mitbewohner zwei Faustschläge. Einen auf die Wange, einen zweiten auf das Jochbein. Tags darauf erstattete sein Kontrahent Anzeige. Es mag mitgespielt haben, so gab der Angeklagte an, dass er, der Angeklagte, nach traurigen Erfahrungen mit seinem Stiefvater, alkoholisierte Menschen nicht ausstehen kann. Dass die Sache nicht weiter eskalierte, ist weiteren Bewohnern des Hauses zu verdanken. Sie gingen dazwischen. Was den Geschädigten nicht daran hinderte, noch eine Bierflasche in Richtung des Angeklagten zu werfen. Die aber verfehlte ihr Ziel.

Auf die Frage des Richters, ob er denn selber etwas getrunken hatte, verneinte der Angeklagte. Alkohol sei nicht seine Sache, eher schon Betäubungsmittel. Die ganze Palette, so erzählte der 25-Jährige ungeniert, habe er bereits durch. Mit 13 Jahren erstmals Marihuana geraucht, mit 16 Jahren dann Amphetamine probiert, wiederum drei Jahre später war er auf Kokain. Seinen Joint brauche er jeden Tag. Der Richter fragte genauer nach. Ein Portionsbeutel reiche ihm so etwa drei bis vier Tage. Ja, wenn’s gut läuft. Und wie er das finanziere? Nun, er bekomme HartzIV. Von dem monatlichen Geldbetrag kaufe er Lebensmittel für 150 Euro ein. Der Rest würde dann in Cannabis angelegt. Aber er brauche doch sicherlich pro Monat, so der Richter, sechs bis sieben Portionsbeutel. Nun ja, manchmal könne er eben bei anderen mitrauchen. Ferner leide er unter Multipler Sklerose. Und Cannabis helfe da. Davon ist zumindest der Angeklagte überzeugt.

Wie ein roter Faden zieht sich der Betäubungsmittelkonsum durch das Leben des Angeklagten. Eine Drogentherapie hat er vor zwei Jahren gemacht. Aber diese hat nichts bewirkt. Um seine Sucht zu finanzieren, hat er immer wieder gestohlen. Allein vier von acht Vorstrafen sind Diebstahlsdelikte.

„Gefängnisse sind keine Orte

des Glücks, sondern des Elends“

Der Staatsanwalt ist in seinem Plädoyer einigermaßen ratlos. Zwar sei die Verletzung bei dem Geschädigten nicht schwer und man könne zugunsten des Angeklagten von einfacher Körperverletzung ausgehen. Allerdings sei er zum Zeitpunkt der Tat unter Bewährung gestanden. Die Wurzel allen Unglücks sei die Drogensucht des Angeklagten. Zwei bis drei Therapien müsse er wohl absolvieren, um davon endlich loszukommen. Ohne Therapie „sei der Angeklagte geradezu gezwungen, Straftaten zu begehen“. Er plädiere für drei Monate Freiheitsstrafe. Ob man diese zur Bewährung aussetzen könne? Der Angeklagte sitze ja gerade ein und mache die Erfahrung, dass Gefängnisse nicht „Orte des Glücks, sondern des Elends seien“. Der Staatsanwalt sehe keinen Anhaltspunkt, dem Angeklagten dies zu ersparen und auf Bewährung zu plädieren.

Auf Bewährung pocht aber der Verteidiger des Angeklagten. Eine Bewährung allerdings, bei der die Drogentherapie zur Auflage gemacht wird. Der Richterspruch lautete schließlich auf drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er könne nicht anders, so führte der Jurist aus. Es habe sich beim Angeklagten nichts geändert. Dessen Suchtproblematik sei nach wie vor ungelöst. Man habe bei früheren Urteilssprüchen – siehe Vorstrafenregister – versäumt, einen Drogenentzug zur Auflage zu machen.

Ein Dach über dem Kopf, ein Bett und Verpflegung hat der Angeklagte zurzeit. Wenn auch hinter Gittern. Aber immer wieder war er in seinem jungen Leben schon obdachlos. Da stellt sich eher die Frage: Was wird, wenn er wieder aus dem Gefängnis entlassen wird? Noch hat der 25-Jährige während der Haftstrafe kein Gespräch mit dem zuständigen Sozialarbeiter gehabt. Da müsse er nun seine Bemühungen intensivieren.

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Erstellt:
2. November 2018, 06:00 Uhr

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