Geldfälschung nicht erwiesen

Gericht spricht zwei Backnanger frei – Dünne Aussage der Hauptbelastungszeugin

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/WAIBLINGEN. Der Vorwurf der Geldfälschung klingt gewichtig. Hat da jemand den Farbkopierer bemüht? Ein 20-jähriger angehender Kaufmann für Büromanagement aus Backnang erzählt vor dem Amtsgericht Waiblingen, wie dies geht. Mit angeklagt ist ein 19-jähriger Schüler aus Backnang, der auch in die Sache verwickelt sein soll. Weil er sich im Internet gut auskannte, so schildert der 20-Jährige, hätten ihn Freunde gebeten, Blüten zu besorgen.

Im sogenannten Darknet ist alles zu haben, auch Falschgeld. Für fünf 50-Euro-Scheine habe er umgerechnet 136 Euro bezahlt. Der Richter meint, das sei etwas teuer. Der Staatsanwalt wiederum insistiert auf einem WhatsApp-Chat, den der Angeklagte mit einem anderen Beteiligten führte. Darin ist von 25 Scheinen zu je 50 Euro die Rede. Der Angeklagte leugnet die Anzahl.

Ein Kontaktmann in Stuttgart

schafft die falschen Scheine heran

Über einen Kontaktmann in Stuttgart gelangten die Scheine schließlich zu den beiden Angeklagten. Allerdings behält der 20-Jährige, weil eben andere mitbestellt hatten, nur einen Schein. Er wusste nicht so recht, was er mit dem Falsifikat anfangen sollte.

Eines Montagmorgens im März 2017 hat er es eilig, zur Schule zu kommen. Vom Wochenende her hat der angehende Kaufmann noch 200 Euro im Geldbeutel. Mit so viel Geld will er nicht in die Schule. In der Hektik des Aufbruchs entnimmt er seinem Portemonnaie das echte Geld und steckt den falschen Fünfziger ein. In der Mittagspause will er sich in der Mensa seiner Schule etwas zu essen kaufen. Drei Euro muss er berappen und reicht dem Mensabetreiber den gefälschten 50-Euro-Schein hin. Dieser ist sensibilisiert. Denn Wochen zuvor war schon einmal eine Blüte aufgetaucht. Gleich bei der Entgegennahme des Scheines stutzt er, verzieht sich in sein Büro und prüft den Geldschein. Als er zurückkommt, verlangt er von dem jungen Mann den Ausweis, behält diesen gleich ein und übergibt später den Ausweis wie den falschen Geldschein der Polizei.

Eine 20-jährige Auszubildende wird als Zeugin vernommen. Sie soll dabei gewesen sein, als die beiden Herren mit dem Besitz des falschen Geldscheins prahlten. Sichtlich nervös weiß sie zunächst gar nichts von dem Vorfall zu erzählen. Als der Richter ihrem Erinnerungsvermögen mit dem Vernehmungsprotokoll der Polizei etwas aufhilft, schließen sich ein paar Erinnerungslücken. Aber andere bleiben. Hat sie den Schein nur im Geldbeutel stecken gesehen? Oder hat sie ihn gar in der Hand gehalten? Ja – und besonders: War es wirklich ein 50-Euro-Schein? Könnte es nicht auch ein Dollarschein oder eine englische Pfundnote gewesen sein? Die Zeugin vermag darüber keine Auskunft zu geben.

Die widersprüchlichen Aussagen der Zeugin verleiten den Verteidiger des 19-Jährigen dazu, eine Einstellung des Verfahrens ins Gespräch zu bringen.

Aber das Schöffengericht berät zunächst die Einstellung des Verfahrens in der Frage, ob Falschgeld in den Verkehr gebracht wurde. Bei dem Vorfall in der Schulmensa sei das ja gerade verhindert worden und kein Schaden entstanden. So geschieht es denn auch. Bleibt also die Sache mit der Beschaffung der gefälschten Geldscheine. Der Staatsanwalt sieht diesen Anklagepunkt als erwiesen an. Aber es sei eine jugendtypische Verfehlung. Ferner ist das Jugendstrafrecht anzuwenden. Er will’s gnädig abgehen lassen. Der angehende Kaufmann soll mit einer Geldstrafe über 600 Euro, der andere Angeklagte mit 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit davonkommen.

Anwälte der Angeklagten

beantragen Freispruch

Die beiden Rechtsanwälte plädieren aufgrund der dünnen Aussagen der Hauptbelastungszeugin für Freispruch. Und so kommt es denn auch. Das Schöffengericht spricht beide Angeklagten frei. Zweifel bleiben bei den Aussagen der 20-jährigen Zeugin. Deren Aussagen können den Verbrechenstatbestand nicht stützen. Im Übrigen gilt: in dubio pro reo. Ganz ausgestanden ist die Sache für den älteren Angeklagten aber nicht. Zusammen mit anderen Beschuldigten wird er sich in naher Zukunft in Stuttgart wegen der Beschaffung von Falschgeld über das Darknet zu verantworten haben.

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Erstellt:
17. Oktober 2018, 06:00 Uhr

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