Gericht: Land muss Infos zu Pflanzenschutzmittel herausgeben

dpa/lsw Mannheim. Jeder Bürger kann nach Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Land Auskunft über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten verlangen. Das Gericht teilte am Mittwoch in Mannheim mit, dass es Berufungen des Landes gegen Urteile der landesweit vier Verwaltungsgerichte im Wesentlichen zurückgewiesen habe. Demnach muss das beklagte Land Interessierten Zugang zu Aufzeichnungen gewähren, die Landwirte von in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten verwendeten Substanzen erstellt haben. Die Ansprüche ergäben sich aus den Regelungen des Landes über den Zugang zu Umweltinformationen im Umweltverwaltungsgesetz. Dem stünden keine EU-Regeln entgegen.

Eine Justitia-Büste thront über dem Eingang des Kriminalgerichts Moabit. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Eine Justitia-Büste thront über dem Eingang des Kriminalgerichts Moabit. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die gewünschten Informationen, auf die Landwirtschaftsbehörden immer Zugriff hätten, müssten zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon vorhanden sein, erläuterte das Gericht. Für die Zukunft könnten keine Auskünfte verlangt werden - diese Klarstellung sei ein Erfolg für die Berufung des Landes.

Infolge der Entscheidung der Mannheimer Richter muss das Land einem Naturschutzverband und einem Wasserzweckverband Informationen der Landwirte zugänglich machen. Die Bauern sind dazu verpflichtet, den Einsatz der Mittel zu dokumentieren.

Die Revision wurde in den fünf Verfahren jeweils nicht zugelassen. Dies kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (10 S 1348/20, 10 S 2060/20, 10 S 2422/20, 10 S 3972/20 und 10 S 1421/21).

© dpa-infocom, dpa:210609-99-927022/3

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Erstellt:
9. Juni 2021, 17:36 Uhr

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