Gericht ordnet sofortige Freilassung von Chelsea Manning an

dpa Washington. Seit Mai vergangenen Jahres saß Whistleblowerin Chelsea Manning in Beugehaft. Sie weigert sich, über Wikileaks-Gründer Julian Assange auszusagen. Ein Gericht hat nun überraschend ihre Freilassung angeordnet - nachdem sie versucht hat, sich das Leben zu nehmen.

Die US-amerikanische Whistleblowerin Chelsea Manning nimmt 2018 an der Internetkonferenz re:publica teil. Foto: Jens Kalaene/dpa

Die US-amerikanische Whistleblowerin Chelsea Manning nimmt 2018 an der Internetkonferenz re:publica teil. Foto: Jens Kalaene/dpa

Die frühere Wikileaks-Informantin Chelsea Manning ist frei. Sie sei am Donnerstagabend (Ortszeit) aus der Haftanstalt in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia entlassen worden, sagte eine Sprecherin des Sheriffs der Stadt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Washington.

Ein Bundesgericht hatte am Donnerstag überraschend die sofortige Freilassung Mannings verfügt. In der Anordnung von Richter Anthony Trenga hieß es, Mannings Aussage vor dem Geschworenengericht sei nicht länger notwendig. Damit entfalle auch die Notwendigkeit der Beugehaft. Mannings Anwälte hatten am Mittwoch mitgeteilt, die Whistleblowerin habe versucht, sich im Gefängnis das Leben zu nehmen. Die 32-Jährige kam daraufhin vorübergehend in ein Krankenhaus, um sich dort zu erholen.

Manning saß seit Mai 2019 wegen Missachtung des Gerichts in einem Gefängnis in Alexandria in Beugehaft. Sie hatte sich geweigert, über den Gründer der Enthüllungs-Plattform Wikileaks, Julian Assange, auszusagen. Mannings Anwälte hatten am Mittwoch mitgeteilt, ihre Mandantin werde „ihre Prinzipien nicht verraten“. Laut „New York Times“ hat Manning bereits im Jahr 2016 zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Whistleblowerin - die vor ihrer geschlechtsangleichenden Operation als Mann lebte und mit Vornamen Bradley hieß - hatte Wikileaks 2010 Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan.

Sieben Jahre saß Manning bereits in US-Militärhaft. Sie war 2010 in Untersuchungshaft genommen worden. 2013 wurde sie bei einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Haft verurteilt. Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassung angeordnet hatte.

Auf Manning kommen nun noch Strafzahlungen in Höhe von 256.000 US-Dollar zu, wie aus der richterlichen Anordnung hervorgeht. Unterstützer haben im Internet bereits zu Spenden aufgerufen.

Wikileaks-Gründer Assange wehrt sich vor einem Gericht in London gegen seine Auslieferung an die USA. Aus Angst davor hatte er sich 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Die US-Justiz wirft Assange vor, Manning geholfen zu haben, das geheime Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dabei soll Washington zufolge insbesondere die Sicherheit von US-Informanten aufs Spiel gesetzt worden sein. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen dem gebürtigen Australier bis zu 175 Jahre Haft. Assange bestreitet die Vorwürfe.

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Erstellt:
13. März 2020, 01:21 Uhr

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