Gewalttätige Ausraster gegen Polizisten

Verfahren gegen 24-Jährigen wird unter Auflagen eingestellt

Angeklagter bekommt vom Gericht mehrere Auflagen, darunter die Zahlung von Schmerzensgeld und die Fortsetzung seiner Drogentherapie: Symbolfoto: stock.adobe/fotogestoeber

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Angeklagter bekommt vom Gericht mehrere Auflagen, darunter die Zahlung von Schmerzensgeld und die Fortsetzung seiner Drogentherapie: Symbolfoto: stock.adobe/fotogestoeber

Von Bernd S. Winckler

WELZHEIM. Der Mann aus Welzheim, der sich mit Polizeibeamten mehrfach geprügelt und dabei Polizistinnen und Polizisten teils erheblich verletzt hat, muss nicht hinter Gitter. Das Stuttgarter Landgericht hat das Verfahren wegen Körperverletzungen, Widerstand und Bedrohungen (wir berichteten) gestern gegen verschiedene Auflagen eingestellt.

Bei dieser recht schnellen Entscheidung berücksichtigten die Stuttgarter Richter auch das derzeitige Problem der Coronapandemie, die auch vor den Gerichtssälen nicht haltmacht. Dabei versucht man Prozesse möglichst so weit abzukürzen, um Infektionsgefahren bei Gericht abzuwehren. Angeklagt waren Vorkommnisse, die nicht als Totschlagsversuch, sondern nur als Körperverletzungen galten und die zudem bereits vier Jahre zurückliegen. Auch deshalb ist der Strafanspruch des Staates nicht mehr so hoch anzusetzen, zumal der 24-Jährige – allerdings mehrfach einschlägig Vorbestrafte – die Widerstandshandlungen, Drohungen, Beleidigungen und Schläge wie Tritte von damals gegen die Ordnungshüter vor Gericht voll einräumte und sich auch entschuldigte.

Da er damals psychisch auffällig gewesen ist, bedingt auch durch Drogenmissbrauch, habe er in einer Art Wahn gelebt, begründet er die körperlichen Ausraster gegenüber der Polizei, die ihn zur jeweiligen Ausnüchterung festzunehmen versuchten. An einem echten Wahn jedoch litt der 24-Jährige damals nicht, was für ihn eine „Gefährlichkeit gegenüber der Allgemeinheit“ bedeuten würde, meint ein Gutachter. Allerdings regte der Sachverständige an, dass der Mann die bereits begonnene Drogentherapie fortsetzen und ebenfalls eine psychiatrische Behandlung angehen soll.

Angeklagter muss Schmerzensgeld zahlen und Therapie nachweisen

Unter diesem Aspekt wurde nunmehr von der 4. Strafkammer das Verfahren gegen den 24-Jährigen eingestellt. Als Auflage muss er allerdings an einen erheblich verletzten Beamten ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen und sich um die Fortsetzung seiner Drogentherapie bemühen, um von dieser Sucht wegzukommen. Außerdem ordneten die Richter an, dass er sich um einen Termin zu einer psychiatrischen Behandlung bemühen und dazu den nötigen Nachweis der Strafkammer erbringen muss.

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Erstellt:
25. April 2020, 06:00 Uhr

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