Grün-schwarze Koalition noch uneins bei der Grundsteuer

dpa/lsw Stuttgart. In der grün-schwarzen Landesregierung liegen die Vorstellungen für die künftige Grundsteuer in Baden-Württemberg noch auseinander. Der CDU-Wohnungsexperte Tobias Wald sprach sich am Donnerstag im Landtag in Stuttgart für ein einfaches Flächenmodell als Berechnungsgrundlage aus. Dieses Modell, bei dem die Größe eines Grundstücks ausschlaggebend ist, wird auch von Bayern befürwortet.

Wohnhhäuser in Stuttgart. Foto: Fabian Sommer/Archivbild

Wohnhhäuser in Stuttgart. Foto: Fabian Sommer/Archivbild

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz meinte hingegen: „Wertbasierte Bemessungsgrundlagen sind fairer, sind gerechter als das Flächenmodell.“ Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) kündigte an, das bayerische Flächenmodell zumindest prüfen zu wollen.

Die Bundesregierung hatte den Weg für die umstrittene Reform der Grundsteuer frei gemacht. Die Gesetzentwürfe müssen noch durch den Bundestag und Bundesrat. Nach diesen Plänen sollen bei der Berechnung der wichtigen Steuer grundsätzlich weiter der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer sollen aber die Möglichkeit bekommen, von dieser Regelung abzuweichen und eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Für diese Neuregelung soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Bayern hatte auf diese Öffnungsklausel gepocht - mit Unterstützung der Südwest-CDU.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung wegen der alten Datengrundlage für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.

Die Grünen-Politiker Schwarz und Sitzmann äußerten die Befürchtung, dass die Neuregelung nicht pünktlich über die Bühne gehen und den Kommunen damit Einnahmen aus der Grundsteuer entgehen könnten.

Der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger sagte mit Blick auf das Bundesgesetz: „Wir sind der Auffassung, dass der Wert der Immobilie für die Ermittlung der Grundsteuer grundsätzlich maßgebend sein soll, so, wie es jetzt auch vorgesehen ist.“ Der FDP-Abgeordnete Stephen Brauer widersprach: „Nur ein Flächenmodell ist einfach, sparsam und aufkommensneutral zugleich.“ Der AfD-Abgeordnete Rainer Podeswa forderte eine Streichung der Grundsteuer. Die Möglichkeit für die Länder, eigene Regelungen zu erlassen, sei die zweitbeste Lösung.

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Erstellt:
27. Juni 2019, 14:52 Uhr

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