400 Widersprüche gehen ein

Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen rechtswidrig? Palmer widerspricht Haus&Grund

Eine rechtswidrige Grundsteuer-Erhöhung? Tübingens OB Boris Palmer wehrt sich gegen die Behauptung des Eigentümer-Vereins Haus&Grund und spricht von 400 „unbegründeten Widersprüchen“.

Boris Palmer ist nicht begeistert vom Rat des Eigentümervereins Haus&Grund an seine Mitglieder, der Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen zu widersprechen.

© Christoph Schmidt/dpa

Boris Palmer ist nicht begeistert vom Rat des Eigentümervereins Haus&Grund an seine Mitglieder, der Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen zu widersprechen.

Von Florian Dürr

Im Tübinger Rathaus sind sie dieser Tage ganz schön beschäftigt: Rund 400 Widersprüche gegen die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung gingen in den vergangenen Tagen ein. Auslöser war eine Mitteilung des Eigentümervereins Haus&Grund: „Die Bescheide, mit denen die Stadt Tübingen jüngst die erhöhte Grundsteuer anforderte, sind rechtswidrig“, informierte Dagmar König, die Vorsitzende von Haus&Grund Tübingen, auf deren Internetseite mit Verweis auf ein „von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten“.

Boris Palmer fordert von Haus&Grund, „den falschen Rat“ zurückzunehmen

Laut dem Gutachten sei die sogenannte Änderungssatzung ungültig, „weil sie nicht veröffentlicht wurde“, hieß es. Zuerst hatte die „Südwest Presse“ darüber berichtet. Zudem appellierte König an betroffene Grundstückseigentümer, „umgehend“ Widerspruch bei der Stadt Tübingen einzulegen. Und das haben ihre Adressaten offenbar in großer Zahl getan.

Denn am Mittwochnachmittag meldet sich Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) persönlich in einer offiziellen Mitteilung der Stadt zu Wort: „400 offenkundig unbegründete Widersprüche wegen einer offenkundig falschen Behauptung des Hausbesitzervereins zu bearbeiten, ist für alle anderen Bürger und die Mitarbeiter eine Zumutung“, sagt der Rathauschef und richtet sich direkt an die Vereinsverantwortlichen: Er erwarte von Haus&Grund, dass man „den falschen Rat an seine Mitglieder zurücknimmt“.

Wegen Haushaltsloch: Rückwirkende Erhöhung der Grund-und Gewerbesteuer

Denn im Tübinger Rathaus ist man überzeugt: „Die Erhöhung der Grundsteuer ist rechtskonform“. Im Juni hatte der Gemeinderat die rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2025 durch die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B beschlossen. Anschließend sei die Änderungssatzung, wie rechtlich vorgeschrieben, auf der Internetseite der Stadt für einen Monat veröffentlicht worden. Damit sei die Grundsteuer-Erhöhung – anders als von Haus&Grund behauptet – „rechtlich gültig“.

Palmer empfiehlt daher, die Widersprüche „rasch“ zurückzuziehen, ansonsten werde man für diese Bescheide die „höchst mögliche Gebühr erheben“. Der OB sagt mit Blick auf die Aktion: „Wir beklagen uns zu Recht über Bürokratie. Wir Bürger müssen dann aber auch aufhören, die Verwaltung sinnlos zu beschäftigen.“

Tübingen musste nicht nur die Grundsteuer rückwirkend erhöhen, sondern auch die Gewerbesteuer. Mit den daraus zusätzlichen Einnahmen von rund 7,6 Millionen Euro will die Stadt das Haushaltsloch stopfen.

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Erstellt:
8. Oktober 2025, 18:46 Uhr

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