Baden-Württemberg
Häusliche Gewalt: Schärfere Fußfessel-Regel beschlossen
Baden-Württemberg erlaubt künftig elektronische Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt. Wie das neue Gesetz potenzielle Opfer besser schützen soll.
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Häusliche Gewalt gegen Mädchen und Frauen nimmt zu.
Von red/dpa
Angesichts der zunehmenden häuslichen Gewalt gegen Mädchen und Frauen sollen potenzielle Opfer künftig besser geschützt werden. Der baden-württembergische Landtag hat beschlossen, das Polizeigesetz zu verschärfen und Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen zu ermöglichen. Bislang hatte das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich erlaubt, um Straftaten von Terroristen zu verhindern.
Nach dem Willen aller Landtagsfraktionen ist der Einsatz nach richterlichem Beschluss nun auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikte oder Stalking möglich – etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern. Betroffene sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich der potenzielle Täter nähert. Sie können sich in Sicherheit bringen, während die Polizei automatisch alarmiert wird.
Auch das Bewegungsbild kommt
Erweitert wurde der Gesetzentwurf zuletzt noch um die Möglichkeit, sogenannte Bewegungsbilder zu erlauben. Dazu werden die Bewegungsdaten – meist des potenziellen Täters – aus den Daten der Fußfessel analysiert, um nachvollziehen zu können, wo sich eine Person regelmäßig aufhält, welche Wege sie nimmt oder welche Orte sie frequentiert. So könnten Muster und Auffälligkeiten erkannt und Gefahren besser eingeschätzt werden.
Kritiker, auch aus den Reihen des Landtags, haben Bedenken, diese Neuerung schränke auch die Freiheit von Tätern ein, unbeobachtet zu bleiben.
„Spanisches Modell“ als Vorbild
Nach dem von der SPD eingebrachten Entwurf soll die Maßnahme bei Hochrisikofällen und zunächst für höchstens sechs Monate gelten, verlängerbar um je drei Monate. Auch der Bund plant einen ähnlichen Schritt.
Das Modell orientiert sich am Beispiel anderer Länder: In Spanien können Gerichte das Tragen elektronischer Fußfesseln bereits seit längerer Zeit bei massiver Bedrohung anordnen. Mit der Einführung dieses Modells im Jahr 2009 soll die Zahl der ermordeten Frauen deutlich gesunken sein. Auch andere Bundesländer wie Hessen, Sachsen oder Bayern haben ähnliche Regelungen bereits umgesetzt.
Dutzende Opfer – jeden Tag
Nach Angaben des Innenministeriums sind im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg 18.538 Mädchen und Frauen von Partnern, Ex-Partnern oder Verwandten misshandelt worden. Im Schnitt sind das mehr als 50 pro Tag – und das ist nur die bekannte Zahl.
