Haftstrafe für Verkäufer von Amok-Waffe

Karlsruhe/München /EPD - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine siebenjährige Freiheitsstrafe gegen einen Waffenverkäufer für rechtskräftig erklärt. Eines der fünf Delikte, die dem Mann vorgeworfen wurden, ermöglichte den Amoklauf eines Jugendlichen am 22. Juli 2016 in München, teilte der BGH am Montag mit. Dabei erschoss der 18-jährige Täter neun Menschen, verletzte fünf schwer und tötete sich selbst. Das Landgericht sah im illegalen Verkauf der Amok-Waffe die Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen. Der Angeklagte legte Revision gegen diesen Tateinheits-Vorwurf ein. Gleichzeitig hatten 22 Nebenkläger Revision eingelegt, weil sie statt eines Fahrlässigkeitsvorwurfs die Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord wollten.

Der Angeklagte hatte 2016 Waffen im Darknet angeboten. Die Übergaben an die Käufer, die ebenfalls keine Genehmigungen hatten, fanden persönlich statt. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte hätte er­kennen müssen, dass mit den Waffen eine schwere Straftat ausgeführt werden könnte.

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Erstellt:
22. Januar 2019, 09:54 Uhr

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