Handygebrauch regelt jede Schule selbst

Deutschland lehnt striktes Handyverbot wie in Frankreich ab – Backnanger Schulen lassen die Nutzung in Ausnahmefällen zu

Handys in der Schule? Frankreich hat ein absolutes Verbot beschlossen. Bayern ist bisher das einzige deutsche Bundesland, das per Schulgesetz Smartphones, Laptops und auch Kameras in Schulen verbietet, lässt aber Ausnahmen zu. Baden-Württemberg spricht sich gegen ein Verbot aus. Handys an Backnanger Schulen müssen aber während der Unterrichtszeit stumm geschaltet sein.

Schüler in Backnang und Umland dürfen ihre stumm geschalteten Handys im Schulgelände und im Unterricht nicht benutzen, es sei denn, der Lehrer fordert sie dazu explizit auf. Symbolfoto: Imago

© imago/Westend61

Schüler in Backnang und Umland dürfen ihre stumm geschalteten Handys im Schulgelände und im Unterricht nicht benutzen, es sei denn, der Lehrer fordert sie dazu explizit auf. Symbolfoto: Imago

Von Florian Muhl

BACKNANG. Wer darf wann wo sein Smartphone benutzen und für was? Mit dieser Frage gehen deutsche Schulen ganz unterschiedlich um. Das regelt jedes Bundesland etwas anders. In Deutschland hat aufgrund des sogenannten Föderalismus jedes der 16 Bundesländer seine eigenen Gesetzte und Regelungen. Baden-württembergische Schüler müssen ihr Handy beim Betreten des Schulgeländes oder Klassenräume nicht abgeben. Nach Auffassung des Kultusministeriums kann Schülern nicht verboten werden, ein Mobiltelefon bei sich zu haben. Susanne Eisenmann (CDU) sagt zur Diskussion um ein Handyverbot, dass das Handy für die meisten Menschen ein ständiger Begleiter im Alltag sei. Dagegen sei auch nichts einzuwenden. Die Kultusministerin schränkt jedoch ein, dass es in der Schule allerdings unausweichlich sei, gemeinsame Regelungen zum Umgang und Einsatz von Handys zu finden, um einen ungestörten Unterricht zu gewährleisten.

„Wir wünschen uns einen zeitgemäßen Umgang mit elektronischen Medien“

„Das Benutzen von mobilen internetfähigen Geräten im Unterricht wird auch bei uns immer wieder thematisiert“, sagt Sabine Hagenmüller-Gehring, die Leiterin des Staatlichen Schulamts Backnang, nachdem das Handyverbot in Frankreich beschlossen wurde. „Bei uns regeln die Schulen das für sich und die machen das ganz unterschiedlich.“ Einige würden die Nutzung zulassen, da sie ganz interessante Konzepte entwickelt hätten, andere würden teilweise rigoros verfahren und den Handygebrauch grundsätzlich verbieten. „Wir halten eine allgemeine, vorgegebene Regelung nicht für sinnvoll. Wir vertrauen da voll und ganz unseren Schulleitern“, so Hagenmüller-Gehring. Den richtigen Umgang mit dem Handy zu üben, sei ja durchaus ein pädagogisch sinnvolles Ziel. „Aus diesem Grund haben wir eher dazu geraten, dass Handys im Unterricht eingesetzt werden dürfen“, sagt die Schulamtschefin.

„Wir wünschen uns einen zeitgemäßen Umgang mit elektronischen Medien am Max-Born-Gymnasium“, sagt Sonja Conrad. „Mobile elektronische Geräte sind integraler Bestandteil unseres Alltags, deswegen haben sie auch ihre Berechtigung an der Schule“, so die MBG-Schulleiterin. Und weiter: „Wir wünschen uns jedoch einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Medien. Dies beinhaltet zum Beispiel auch den vielfältigen, unterrichtsrelevanten Einsatz in verschiedenen Fächern.“ Aber bei aller Sympathie für die mobilen Geräte dürfe das direkte Kommunizieren miteinander und der persönliche Austausch an der Schule nicht vernachlässigt werden. Im Gegenteil: „Unterricht ist ein Ort des Lernens, ein Ort der Begegnung, der sozialen Kontakte und des Austausches“, sagt Conrad. Und die Pause sei dazu da, sich zu erholen, auf die Toilette zu gehen, sich frisch zu machen, etwas zu essen, sich zu bewegen und soziale Kontakte zu pflegen. Was am MBG verboten und was erlaubt ist, regelt die Geräteordnung als Teil der Schulordnung (siehe Infokasten).

Im Gymnasium in der Taus in Backnang dürfen die Fünft- bis Zwölftklässler ihre Smartphones nur außerhalb der Schulgebäude benutzen. „Wenn die Schüler morgens zur Pforte reinkommen, müssen ihre Handys ausgeschaltet sein“, sagt Udo Weisshaar. „In der Mittagspause außerhalb des Schulgebäudes dürfen sie ihre Geräte wieder benutzen“, so der Schulleiter weiter. So habe es die Schulkonferenz, die mit jeweils vier Schülern, Lehrern und Eltern bestückt ist, beschlossen.

Nach dem Motto „Bring Your Own Device“ kann man das Handy bei bestimmten Projekten benutzen

In seltenen Fällen könne es auch vorkommen, dass während des Unterrichts etwas nachgeschaut werden müsse, ein Name, ein Datum oder eine Begebenheit. „Dann fordere ich die Schüler auf, danach zu googeln. Sofort nach der Recherche werden die Handys aber wieder ausgeschaltet“, sagt Weisshaar. Natürlich komme es vor, dass Schüler immer wieder gegen die Regeln verstoßen. „Dann wandert das Gerät zu mir. Der Schüler erhält es dann noch am selben Tag nach der letzten Unterrichtsstunde zurück“, erklärt der Schulleiter. „Ein Handy war noch nie über Nacht in der Schule. Es sei denn, der Schüler hat es vergessen, nach dem Unterricht abzuholen.“ Und wie oft kommt es vor, dass ein Handy eingezogen wird? Bei insgesamt 650 Schülern am Tausgymnasium ist es laut Weisshaar durchschnittlich ein Handy pro Tag.

In der Max-Eyth-Realschule (MER) Backnang darf das Smartphone ebenso wenig benutzt werden. „Auch nicht auf dem Pausenhof“, sagt Heinz Harter. „Wir wollen, dass die Schüler miteinander kommunizieren, und zwar von Angesicht zu Angesicht“, so der Rektor ergänzend. Aber auch in der MER gibt es Ausnahmen. Nach dem Motto „Bring Your Own Device“ könne die Nutzung privater Geräte auch in der Schule bei bestimmten pädagogischen Projekten erlaubt werden. Harter denkt da beispielsweise an den Geografieunterricht. „Aber bewusst und nur auf Aufforderung des Lehrers.“ In solchen Fällen könnte sogar das WLAN genutzt werden. Die Schüler erhalten dann dafür einen zeitlich begrenzten Zugang, ein sogenanntes Ticket.

Im Backnanger Berufsschulzentrum geht seit Jahren das Gerücht herum, dass dort ein Störsender eingebaut sei, der einen akzeptablen Empfang verhindere. Laut Pressestelle des Landratsamt stimmt das aber nicht. Die Störungen in Teilen der Gebäude würden von der Fassadendämmung verursacht, heißt es. Derzeit würde man im Berufsschulzentrum WLAN-Verstärker installieren, damit Internet wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

Gesetzliches Handyverbot an Frankreichs Schulen Hintergrund Regeln zum Handygebrauch am Max-Born-Gymnasium Das französische Parlament hat Ende Juli ein gesetzliches Handyverbot an Frankreichs Schulen beschlossen. Liberale und Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche stimmten für die Regelung. Das Handyverbot soll an Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen gelten. Es betrifft demnach Kinder und Schüler im Alter von 3 bis 15 Jahren. Gymnasien (Lycées) haben die Möglichkeit, ebenfalls ein Handyverbot einzuführen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Die neue Regelung sieht ein Komplettverbot internetfähiger Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches in allen Räumlichkeiten und bei schulischen Aktivitäten auch außerhalb des Schulgebäudes und auch in Pausen vor. Ausnahmen gibt es für den Gebrauch für den Unterricht selbst sowie für Kinder mit einer Behinderung. Seit 2010 gilt in Frankreich zwar ein Gesetz, das die Handynutzung während des Unterrichts verbietet. Die bisherige Regelung gilt aber nicht flächendeckend und verfügt wohl über keine solide Rechtsgrundlage. Info Am Max-Born-Gymnasium (MBG) Backnang regelt die Geräteordnung als Teil der Schulordnung den Gebrauch mobiler, elektronischer, internetfähiger Geräte – ein Auszug: In den Schulgebäuden und im Innenhof ist die Nutzung dieser Geräte von 7.45 bis 12.50 und von 14.05 bis 17.10 Uhr verboten. Außerhalb der Schulgebäude und im äußeren Schulhof ist der Gebrauch erlaubt. Private Film- und Tonaufnahmen bei schulischen Veranstaltungen sind untersagt. Zu Unterrichtszwecken und bei dringend notwendigem Informationsbedarf kann eine Genehmigung zum Gebrauch von einer Lehrkraft erteilt werden. Bei mehrfachem oder schwerem Verstoß erfolgt ein Tagebucheintrag sowie eine Information der Eltern, gegebenenfalls werden weitere pädagogische Maßnahmen und Schulstrafen verhängt. Unerlaubtes Fotografieren, Filmen sowie Tonaufnahmen sind streng verboten und ziehen gravierende Schulstrafen nach sich.

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Erstellt:
15. August 2018, 06:00 Uhr

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