Hochschulen: Rechtsberatung für Opfer sexueller Belästigung

dpa/lsw Stuttgart. Im Kampf gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung an Hochschulen können sich Betroffene künftig an eine Vertrauensanwältin oder einen Juristen wenden. Neben einer gemeinsamen Resolution der Hochschulen sei diese Einsetzung eines vom Land finanzierten Ansprechpartners ein weiteres Mittel, um Betroffenen zu helfen, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Es sei den Universitätsleitungen ein hohes Gut und Anliegen, alle Mitglieder der Einrichtungen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung zu schützen, ergänzte Stephan Dabbert von der Landesrektorenkonferenz.

Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen), Landesministerin von Baden-Württemberg für Wissenschaft und Kunst. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen), Landesministerin von Baden-Württemberg für Wissenschaft und Kunst. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlten mitunter Ressourcen, um Betroffene in diesem sensiblen Themenkomplex ausreichend zu beraten, sagte Bauer. Außerdem gebe es an Universitäten und Kunsthochschulen besondere Abhängigkeitsverhältnisse. Es sei daher wichtig, sich anonym an eine Person wenden zu können, die nichts mit der Einrichtung zu tun habe. „Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.“ Die Stelle der Vertrauensanwältin oder des Anwalts soll bald ausgeschrieben werden.

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Erstellt:
12. August 2020, 11:56 Uhr

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