„Hochwasserschutz muss vor allem in der Fläche erfolgen“

Das Interview: Der Bau von Mauern und Dämmen in den Innenstädten ist für den Nürtinger Landschaftsarchitekten Raimund Braun keine nachhaltige Lösung

„Hochwasserschutz muss vor allem in der Fläche erfolgen“

Von Matthias Nothstein

Landschaftsarchitekt Raimund Braun hat schon bei der Auftaktveranstaltung der BUND- und Nabu-Ortsverbände Backnang zur Initiative „Allianz für Beteiligung“ für die dezentrale Rückhaltung des Oberflächenwassers geworben. Nur so könne das Gleichgewicht der Wasserkreisläufe und nachhaltiger Hochwasserschutz funktionieren. Falsch sei, Regen einfach nur schnell abzuleiten.

Was versteht man unter technischem Hochwasserschutz und was sind dessen größte Nachteile?

Darunter verstehen wir technische Bauwerke wie Dämme, Mauern und Spundwände. Es gibt Bereiche, da haben diese Bauwerke ihre Berechtigung, vor allem, weil früher Fehler gemacht wurden. Das Problem all dieser Lösungen ist aber, dass sie nicht nachhaltig sind. Die Bauwerke begegnen nur einem Problem, es handelt sich um keine Lösungen, mit denen wir den Wasserhaushalt nachhaltig verbessern können. Die Probleme werden flussabwärts verlagert. Und so muss man dieser Logik zufolge auch dort in technischen Hochwasserschutz investieren. Und zu alledem sind diese Maßnahmen in den allermeisten Fällen nicht schön, dafür aber sehr teuer.

Was sind die Alternativen?

Wir müssen nachhaltige Lösungen präsentieren und den Hochwasserschutz in der Fläche ausbauen, um so den Druck in den Innenstädten zu reduzieren. Wasser, das ich im Oberlauf zurückhalte, muss ich im Unterlauf nicht abführen.

Jetzt werden ja am Oberlauf der Murr große Becken gebaut. Sind die nicht gerechtfertigt?

Die können eine gute Hilfe sein, aber dann muss jede Kommune einen Beitrag leisten. Gemeinden, die nicht am Fluss liegen, dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Oft haben nämlich ausgerechnet jene Kommunen, die nicht am Wasser liegen, sehr große Flächen. Dort ist der Rückhalt auf jeden Fall kostengünstiger zu bewerkstelligen als in den hochverdichteten Talauen.

Wie wollen Sie die Kosten verteilen?

Wir wissen aufgrund der gesplitteten Wassergebühr von jeder Kommune, wie viel versiegelte Fläche sie hat und wie viel Wasser sie ableitet und wie viel Rückhaltevolumen sie hat. Auf der Grundlage dieses Wissens muss jede Kommune verpflichtet werden, Rückhaltemaßnahmen umzusetzen. Wie diese aussehen, das liegt in der Planungshoheit der Kommunen.

Warum setzen viele Verwaltungen auf technischen Hochwasserschutz?

Es wird ein Stück weit die Verantwortung abgegeben. Es heißt: „Schaut her, wir haben dieses und jenes gebaut.“ Aber man kann die Verantwortung nicht abgeben, weil selbst die Befürworter des technischen Hochwasserschutzes einräumen, dass es keinen 100-prozentigen Schutz gibt. Aber mit diesen Lösungen lässt sich mehr Geld verdienen als mit dezentralen kleineren Maßnahmen.

Gibt es Firmen und Gutachter, die Interesse haben, dass nur technischer Hochwasserschutz betrieben wird?

Wenn einer nur das eine kann, wird er immer wieder nur dieses anbieten. Das ist wie Copy and Paste. Einmal ein Regenrückhaltebecken gebaut, dann hat man für immer alle Daten und jeden Querschnitt eines Damms. Da müssen dann nur noch Veränderungen und Anpassungen gemacht werden. Die Pumpwerke im Backnanger Raum etwa: Da ist doch eines wies andere. Die kosten aber unheimlich viel Geld.

Dann sind also Planer, die nur auf technischen Hochwasserschutz setzen, in Ihren Augen ungeeignet?

Es bedarf einer anderen Herangehensweise der Kommunen und des politischen Systems selbst. Nicht nur ein einziger Planer sollte sein Konzept vorstellen, sondern mehrere, damit überall Alternativen durchdacht werden können. Oftmals kommt es gar nicht zu diesen alternativen Ansätzen, sondern es wird einem einzigen Planer vertraut. Der darf sich dann präsentieren. Und die Verantwortlichen sagen dann „okay, der hat dieses und jenes schon gemacht, jetzt soll er das auch hier machen“. So wird das Umdenken natürlich nicht gefördert.

Welches sind die Alternativen?

Der integrale Hochwasserschutz allgemein. In der Bauleitplanung muss die Hochwasservorsorge als dezentraler Hochwasserschutz vorgeschrieben werden. Flüssen müssen bewusst Flächen bereitgestellt werden, wo sie übers Ufer treten können. In Österreich werden zudem Flüsse ausgebaggert. Eine einfache Lösung, die bei uns aus verschiedensten Gründen nicht gewählt wird.

Ist das aus ökologischen Gründen vertretbar?

Umweltschützer monieren zuweilen, dass dabei Flusslebewesen geschädigt werden. Das muss aber nicht sein. Wenn das ausgebaggerte Material vor dem Abtransport erst einige Zeit seitlich gelagert wird und bestimmte Zeiten eingehalten werden, ist diese Reaktion auf die permanente Sedimentation, also auf die Ablagerung von Material, vertretbar.

Das klingt einfach. Wäre das Ausbaggern auch eine Lösung für die Murr?

Ich kenne die Geologie und Sedimentation vor Ort nicht. Aber in Nürtingen zum Beispiel wurde in einem Bereich jahrelang gebaggert. Und wenn ich dann sehe, dass wir Millionen ausgeben müssen, um die Hochwasserschutzeinrichtungen ein paar Zentimeter zu erhöhen, dann baggere ich doch lieber den Fluss etwas aus.

Was kann die Bauleitplanung zum Hochwasserschutz beitragen?

Die Kommune hat gemäß den Wassergesetzen die Pflicht, wenn sie Neubau- oder Sanierungsgebiete ausweist, negative Auswirken auf den Abfluss zu vermeiden. Das gebietet die allgemeine Sorgfaltspflicht. Bei Neubaugebieten muss eine ausgeglichene Wasserhaushaltsbilanz vorliegen, und bei Sanierungsgebieten zumindest eine Verbesserung, etwa durch lokale Rückhaltung und Versickerung. Mulden-Rigolen-Systeme sind da sehr geeignet, wenn möglich auch kombiniert mit Baumrigolen, da können die Niederschläge zusammenlaufen und die Bäume haben gleichzeitig ausreichend Wasser.

Aber wenn es 30 Liter pro Quadratmeter regnet, dann hilft das auch nicht lange.

Es ist die Summe aller Maßnahmen und es hilft, wenn es jeder macht. Wir müssen die Versiegelung reduzieren. Mein Ziel bei Planungen von Wohn- und Gewerbeanlagen ist, immer nur so viel Wasser abzuführen, wie in unbebautem Zustand bei Regen von den Flächen abfließt. Das ist das Ziel einer ausgeglichenen Wasserhaushaltsbilanz, aber das muss flächendeckend festgelegt werden, nicht nur von einzelnen Kommunen. Immer wieder hört man, dass es Reformen in Bezug auf eine ausgeglichene Wasserhaushaltsbilanz geben sollte. Es gibt jedoch Interessensgruppen, die dabei etwa wegen vermeintlich zu geringer Durchlässigkeit im Baugrund oder dem Grundwasserschutz Probleme sehen oder aus anderen Gründen kein Interesse an diesen Reformen haben.

Raimund Braun Zur Person 1965 in Meßkirch (Südbaden) geboren. 1989 bis 1994 Studium Landespflege mit den Schwerpunkten Landschaftsarchitektur und Städtebau in Nürtingen. 1991 Erste Erfahrungen bei Planungen im Umgang mit Wasser im Auslandssemester, Praktika in der Schweiz. Danach zweites Praktikum in Stuttgart bei Planungen zur IBA Emscher-Park. Das große Interesse an nachhaltigen Wasserplanungen bei der Stadtentwicklung mündet in der Diplom- Arbeit „Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Stadt – Alternative Konzepte in Theorie und praktischer Umsetzung“. 2000 bis 2009 Büro- und Projektleiter im Garten- und Landschaftsbetrieb Kriesten, Leonberg. 2010 Schritt in die Selbstständigkeit als Garten- und Freiraumplaner in Nürtingen. Seit 2014 Stadtrat in Nürtingen für die Liste NT14. Dreifacher Vater mit dem Hobby Ausdauersport.

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Erstellt:
19. Oktober 2018, 06:00 Uhr

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