Hund beißt Mann ins Gesicht: Schmerzensgeld

dpa/lsw Karlsruhe. Nach dem Angriff ihres nicht angeleinten Hundes auf einen anderen Hundehalter und dessen Tier muss eine Frau Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Mann nach Angaben vom Dienstag wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld von 2000 Euro und als Ersatz für Verdienstausfall 3100 Euro zugesprochen. Der 7. Zivilsenat revidierte damit ein Urteil des Landgerichts Mannheim.

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Kläger war im November 2015 mit seinem angeleinten Hund, einer Bulldogge, bei Weinheim spazieren gewesen. Die beklagte Hundehalterin wollte ihren Terrier ebenfalls ausführen. Dieser sprang nicht angeleint aus ihrem Fahrzeug und lief aggressiv auf den Kläger und dessen Hund zu. Daraufhin kam es zu einer Rauferei, bei der der Kläger stürzte und im Gesicht gebissen wurde. Er erlitt Bisswunden am Ohr und unterhalb des Auges. Der freiberuflich tätige Kläger war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine Narbe davongetragen.

Das Landgericht Mannheim hatte seine Klage noch mit der Begründung abgewiesen, es sei nicht feststellbar, ob der Kläger von seinem eigenen Hund oder dem Hund der Beklagten gebissen wurde.

Das OLG Karlsruhe hingegen betonte, auf die Frage, welcher Hund den Kläger gebissen habe, komme es nicht an. Der Hundehalterin kreidete das Gericht an, dass ihr die Aggressivität ihres Hundes bekannt war; er hatte wenige Wochen vor dem Ereignis einen anderen Terrier angegriffen und dessen Halterin in die Hand gebissen. Die rechtskräftige Entscheidung (Aktenzeichen: U 86/18) wurde am 10. Oktober gefällt und nun bekanntgegeben.

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Erstellt:
15. Oktober 2019, 13:38 Uhr

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