Kartellamt

Illegale Absprachen: Sennheiser muss Millionenstrafe zahlen

Viele große Musikerinnen und Musiker nutzen die in Deutschland entwickelten Kopfhörer von Sennheiser. Bei den Ladenpreisen habe der Hersteller aber rechtswidrig hochgehalten, urteilt das Kartellamt.

Laut dem Bundeskartellamt hat Sennheiser jahrelang Preiserhöhungen bei Händlern erwirkt. (Archivbild)

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB

Laut dem Bundeskartellamt hat Sennheiser jahrelang Preiserhöhungen bei Händlern erwirkt. (Archivbild)

Von dpa

Bonn - Wegen illegaler Preisabsprachen muss das vor allem für seine Kopfhörer bekannte Unternehmen Sennheiser eine Strafe von sechs Millionen Euro zahlen. Der Hersteller von Audioprodukten habe jahrelang bei Händlern interveniert, um höhere Preise im Laden zu erreichen, teilte das Bundeskartellamt mit.

Seit mindestens 2015 habe das Unternehmen mit Sitz in Wedemark bei Hannover regelmäßig die Verkaufspreise der eigenen Produkte beobachtet. Händler, die diese deutlich unter der von Sennheiser vorgesehenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) verkauften, seien zur Anpassung der Preise aufgefordert worden.

Das Vorgehen sei vorsätzlich gewesen, begründete das Kartellamt seine Entscheidung: So seien Mitarbeitende zum Kartellrecht geschult worden, hätten die Erkenntnisse aber zur Verschleierung genutzt.

Sennheiser verkaufte Sparte in die Schweiz

Von der Strafe ebenfalls betroffen sind drei verantwortliche Mitarbeitende sowie die deutsche Tochter des Hörgeräteherstellers Sonova. Das Schweizer Unternehmen hatte im März 2022 das Privatkundengeschäft von Sennheiser übernommen und unter derselben Marke fortgeführt.

Die Absprachen seien auch nach der Übernahme in geringerem Maße fortgesetzt worden, bis das Kartellamt im September 2022 eine Durchsuchung veranlasst habe, teilte die Behörde weiter mit.

Die Marke Sennheiser ist international für ihre Kopfhörer bekannt. (Archivbild)

© Ole Spata/dpa

Die Marke Sennheiser ist international für ihre Kopfhörer bekannt. (Archivbild)

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Erstellt:
7. Mai 2025, 11:32 Uhr

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