Justiziar der Uniklinik scheitert vor Arbeitsgericht

dpa/lsw Heidelberg. Der nach der Bluttest-Affäre freigestellte Justiziar des Heidelberger Uni-Klinikums ist vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Der Leiter der Rechtsabteilung des Klinikums, Markus Jones, wollte mit einer einstweiligen Verfügung die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz erzwingen. Das Arbeitsgericht entschied nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch in Heidelberg gegen eine solche Verfügung (Az: 5 Ga 3/19).

Universitätsklinik Heidelberg. Foto: Fredrik von Erichsen/Archivbild

Universitätsklinik Heidelberg. Foto: Fredrik von Erichsen/Archivbild

Nach Angaben der Kammer hätte der Kläger darlegen müssen, weshalb seine Beschäftigung wichtiger sei als das Interesse des Uniklinikums an dessen Freistellung. Die vorgetragenen Gründe hätten nicht überzeugt. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei, dass Vorstand und Aufsichtsrat des Universitätsklinikums erklärt hätten, dass sie in den Kläger kein Vertrauen mehr haben.

Der Chef der Frauenklinik, Christof Sohn, hatte bei einer Pressekonferenz am 21. Februar einen Bluttest als bald marktreifen Meilenstein bei der Brustkrebserkennung vorgestellt. Kritiker warfen ihm vor, angesichts fehlender Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift und hoher Fehlerquoten unbegründete Erwartungen zu schüren.

Einer der Vorsitzenden einer externen Kommission zur Aufarbeitung der Affäre, der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Matthias Kleiner, hatte im Juli von „Führungsversagen, Machtmissbrauch und Eitelkeit“ in der Klinik gesprochen. Mehrere Beteiligte aus der Führungsriege des Klinikums haben das Unternehmen inzwischen verlassen oder ihren Rückzug angekündigt.

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Erstellt:
21. August 2019, 16:31 Uhr

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