Kein förmliches Abstandsgebot für Klassen 5 und 6

dpa/lsw Stuttgart. Auf Abstand, wenn möglich: Eisenmann präzisiert nach Protesten von Opposition und Lehrerverbänden die Regeln für die Rückkehr der Fünft- und Sechstklässler. Nun müssen die Schulen sehen, wie sie das umsetzen.

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Bei der Wiedereröffnung der Schulen mit den Klassen 5 und 6 nach dem wochenlangen Corona-Lockdown müssen die Schülerinnen und Schüler nun doch nicht unbedingt den Abstand von eineinhalb Meter einhalten. Das hat das Kultusministerium am Montag in Stuttgart auf Anfrage klargestellt. „Wie bereits bislang im Präsenzunterricht bei den Abschlussklassen wird ab dem 15. März auch für die Klassenstufen 5 und 6 kein förmliches Abstandsgebot gelten“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Allerdings solle „im Rahmen der personellen und räumlichen Ressourcen ein Abstand auch zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden“.

Zuletzt hatten Opposition und Lehrerverbände kritisiert, es sei unklar, wie die Schulen den Präsenzunterricht ganzer Klassen mit Abstandsgebot bewerkstelligen sollen. Grund für die Kritik war vor allem ein Brief von Eisenmann an die Schulen vom vergangenen Freitag, in dem zum Start der Unterstufe stand: „Wichtig ist dabei, dass Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung auf den Begegnungsflächen und im Unterricht beachtet werden.“

Ein Sprecher von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verwies am Montag darauf, dass sich der Regierungschef und Eisenmann auf eine Soll-Bestimmung geeinigt hätten. In der Pressemitteilung der beiden vom vergangenen Donnerstag hieß es: „Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden.“

Die Sprecherin von Eisenmann erklärte am Montag, der Abstand könne eingehalten werden, indem die Schulen größere Räume nutzen oder die Klasse auf zwei Unterrichtsräume aufteilen, wenn das personell machbar ist. „Hier könnten zum Beispiel ergänzend auch Sportlehrkräfte als weitere Aufsichtspersonen eingesetzt werden.“

Für das Kultusministerium sei es von großer Bedeutung, „die bisher ineffektive Aufteilung der Ressourcen auf Präsenzunterricht, Fernunterricht und die Notbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6 ebenso wie für die Grundschulen zu überwinden“. Das grundsätzliche Ziel sei, den stundenplanmäßigen Unterricht ungeschmälert in Präsenz anzubieten. „Sofern dies aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich ist, soll dennoch der Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in den Fremdsprachen vollständig angeboten werden“, erläuterte die Sprecherin.

© dpa-infocom, dpa:210308-99-739661/3

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Erstellt:
8. März 2021, 17:37 Uhr

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