Kein Mordkomplott, nur Drogengeschäfte
Gericht bewertet Äußerungen am Telefon als Kröpfeleeren – Drei Jahre Haft für 41-jährigen Schorndorfer Hauptangeklagten

© Romolo Tavani
Von Bernd S. Winckler
SCHORNDORF. Eine Verabredung zu einem versuchten Mord fand nicht statt. Daher hat das Stuttgarter Landgericht gestern nach nur dreitägiger Hauptverhandlung einen Mann aus Schorndorf und zwei Frauen vom Vorwurf der Mordverabredung freigesprochen. Nur noch wegen Rauschgifthandels schickten die Richter der 1. Großen Strafkammer den 41-jährigen Hauptangeklagten für drei Jahre hinter Gitter. Die Helferinnen kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Als die Waiblinger Polizei bei einer routinemäßigen Abhöraktion der Mobiltelefone des angeklagten Trios in der Nacht zum 27. Mai vergangenen Jahres plötzlich den Begriff „umbringen“ hörte, wurde man hellwach. Es ging dabei um einen drogensüchtigen Mann, der zu dieser Zeit wegen eines eigenen missglückten Selbstmordversuchs in der Winnender Psychiatrie untergebracht war. Der hatte nämlich bei den Dreien hohe Rauschgiftschulden – an die 5000 Euro für vergangene Einzellieferungen. Da er nicht bezahlen wollte und auch nicht konnte, sollte er laut dem Telefonat zwischen dem Hauptangeklagten und den beiden Frauen heimlich mit einer Überdosis Diazepam, vermischt mit Drogen, ins Jenseits transportiert werden. Folglich landete der Fall jetzt bei der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts.
Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren
Neben der Anklage wegen umfangreichen Drogenhandels im Rems-Murr-Gebiet hatte der Staatsanwalt die Drei noch wegen versuchter Verabredung zum Mord angeklagt und in seinem Plädoyer Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren gefordert. Dagegen beteuerten die Angeklagten, dass es sich bei dem Telefonat nur um „Schwarzen Humor“ handelte. Man habe sich nur über die schlechte Zahlungsmoral des Schuldners geärgert. Umbringen sei keine Option gewesen.
So sah es jetzt auch die Schwurgerichtskammer in dem gestern verkündeten Urteil gegen das Trio: Gemeinschaftlicher Rauschgifthandel ja. Und zwar in erklecklichen Mengen. Sowie auch Besitz von Rauschgift in elf Fällen und Beihilfe zum Rauschgifthandel in weiteren vier Fällen. Dafür setzte es für den 41-Jährigen eine dreijährige Haftstrafe. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre beantragt. Aber den Tatbestand des gemeinschaftlichen Versuchs, einen Mord zu planen und dann sogar durchzuführen, den konnte das Gericht im Gegensatz zur Auffassung des Staatsanwalts nicht feststellen.
„Schwarzer Humor“ sei allerdings der Inhalt des Telefonats in der Nacht zum 27. Mai vergangenen Jahres auch nicht gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten waren „stinksauer“, weil der Konsument, ein guter Drogenkunde, die 5000 Euro Schulden nicht bezahlte. Deshalb habe man einfach verbal am Telefon den „Kropf geleert“, sagte die Vorsitzende Richterin und betonte dabei gleichzeitig, dass der Tatbestand einer Mordverabredung deswegen noch nicht erfüllt sei: „Nur ein Gerede!“ Allerdings sei die Polizei dennoch angehalten gewesen, einzugreifen, ehe etwa doch was passiert.
Was die Rauschgiftgeschäfte der Dreiergruppe angeht, hatten diese bereits am ersten Prozesstag umfassende Geständnisse angeliefert. Dafür muss der 41-Jährige als Hauptverantwortlicher für drei Jahre hinter Gitter. Bewährungsstrafen von acht Monaten bis zwei Jahren setzte es für die beiden 30- und 35-jährigen Frauen, denen die Gerichtsvorsitzende noch folgenden Satz auf den Weg gab: „Ich habe gute Hoffnung, dass Sie hier Ihre Lektion gelernt haben.“