Kein Zeichen von Reife

Das Jugendschöffengericht in Waiblingen spricht einen 21-Jährigen aus Backnang schuldig, weil er seine Freundin geschlagen und getreten hat. Das junge Paar hat ein gemeinsames Kind.

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Von Heike Rommel

BACKNANG. Das Waiblinger Jugendschöffengericht hat einen 21-jährigen Backnanger der Körperverletzung an seiner Partnerin schuldig gesprochen. Er muss der 19-Jährigen, mit der er ein gemeinsames Kind hat, 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. An die Entscheidung geknüpft sind eine Suchtberatung und ein Täter-Opfer-Ausgleich, damit die beiden dem Kind zuliebe wieder vernünftig miteinander reden können.

Das junge Paar geriet in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober in Streit, weil die 19-Jährige wissen wollte, woher der Vater ihres Kindes 50 Euro hat. Im Alltag war das Geld des jungen Mannes, der keinen Beruf hat und von Hartz IV lebt, nämlich eher nicht vorhanden. Die 19-Jährige wollte das Haus verlassen und den kleinen Sohn mitnehmen, doch der Freund ließ sie nicht gehen. Sie folgte seiner Aufforderung, das Kind wieder ins Bett zu bringen, und versuchte, alleine aus dem Haus zu zwei Freunden zu kommen, die unten vor der Tür warteten. An der Tür des sanierungsbedürftigen Hauses war keine Klinke, und der 21-Jährige hatte abgeschlossen. Er hielt die Mutter seines Kindes zurück und schlug sie mit den Fäusten, wodurch sie zu Boden fiel. Am Boden trat er mit den Füßen auf sie ein. Übersät von blauen Flecken und mit einem blauen Auge rannte die Verletzte zur Haustür hinunter und schrie dabei um Hilfe. „Lass sie raus“, rief ein Freund von draußen, und Nachbarn verständigten die Polizei.

Vor Jugendrichter Martin Luippold sagte der Backnanger nicht viel zu den Tatvorwürfen. Er habe so eine Art Filmriss und das Gefühl, er brauche eine Alkoholtherapie. Wer sich besser daran erinnern konnte, was in jener Nacht passierte, waren das Opfer und die beiden Freunde. Die 19-Jährige gab an, sie habe lange überlegt, ob sie den Vater ihres Kindes bei der Polizei anzeigt. Bei der Gerichtsverhandlung erlebte sie ihn eher teilnahmslos; zum Familiengericht, wo es um das Sorgerecht für den kleinen Sohn ging, war er erst gar nicht gekommen.

Der Delinquent ist bereits wegen etlicher Delikte gerichtsbekannt.

Dem Jugendrichter war der Angeklagte kein Unbekannter. Er kannte ihn von Drogen- und Verkehrsdelikten, von denen auch beim Körperverletzungsprozess wieder eins anstand. Ohne Fahrerlaubnis fuhr er am 30. August vergangenen Jahres mit einem frisierten Roller in zu flottem Tempo vor dem Backnanger Einwohnermeldeamt vor. Eine Polizeistreife, die gerade beim Ordnungsamt parkte, konnte sich zunächst nicht um ihn kümmern, weil sie Wichtigeres zu tun hatte. Als dann ein Anruf ins Dienstfahrzeug kam, da stünde ein Roller mit abgefahrenen Reifen, warteten die Polizeibeamten vor dem Einwohnermeldeamt auf den Fahrer. Führerschein konnte dieser keinen zeigen, aber dafür „fahle Haut und glasige Augen“, wie eine Polizistin als Zeugin aussagte. Der Grund war schnell klar: THC im Blut, was darauf schließen ließ, dass der Backnanger vor Antritt der Fahrt Cannabis konsumiert hatte.

„Sie haben zwar bereits ein Kind, das ist aber nicht unbedingt ein Zeichen von Reife“, bemerkte Martin Luippold bei der Begründung des Urteils nach Jugendstrafrecht. Den 21-Jährigen unter Vorbewährung zu stellen und sich damit die Verhängung einer Jugendstrafe vorzubehalten, wie es der Staatsanwalt wollte, hätte keinen Sinn gemacht. Denn dafür ist der junge Vater schlicht zu alt.

Was dem Richter und den Schöffen am Herzen lag, ist ein Täter-Opfer-Ausgleich zwischen den jungen Eltern. Hier dachten sie an das Wohl des kleinen Kindes, für das die Mutter jetzt das alleinige Sorgerecht hat. Bei diesem Ausgleich, meinte Luippold, könnten sie sich noch einmal mit der Gewalttat in der ehemals gemeinsamen Backnanger Wohnung auseinandersetzen – und er wünsche sich, sagte er, dass die 19-Jährige mitmacht.

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Erstellt:
5. August 2020, 06:00 Uhr

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